Priv.-Doz. DDr. Christian F. Schneider

Wie Sie sich am besten auf die Prüfung aus Verfassungsrecht und auf die FÜM III vorbereiten, entnehmen Sie bitte den Empfehlungen des Instituts (Punkt 1. und 2.).

 

Die mündlichen Modulprüfungen von Priv.-Doz. Mag. DDr. Schneider zum April-Termin 2024 finden voraussichtlich digital statt.

Prüfungstermine: voraussichtlich 

 

Zuhören bei digitalen mündlichen Prüfungen:

Studierende, die zur Prüfung zugelassen sind, dürfen zur Prüfung eine
Vertrauensperson beiziehen. Auch sonst können Studierende bei mündlichen
Prüfungen zuhören. In all diesen Fällen ist für Zuhörer*innen eine
Anmeldung vom u:account aus per Email erforderlich, der eine
schriftliche Erklärung beizufügen ist, dass sie das Prüfungsgespräch
weder aufzeichnen noch von Dritten aufzeichnen lassen noch Dritten
gestatten werden, es aufzuzeichnen.
Wenn Sie eine Vertrauensperson beiziehen wollen und eine Freischaltung
erforderlich ist, oder wenn Sie bei einer Prüfung zuhören wollen, bitte
um kurze Information (einschließlich der erforderlichen Erklärung) mit
email.

Ihre Anmeldung samt Erklärung richten Sie bitte

BIS SPÄTESTENS  10. April 2024  an sekretariat.eberhard.staatsrecht@univie.ac.at

 

 

Mündliche  Modulprüfung "Verfassungsrecht"
Stoffabgrenzung und Prüfungsablauf

 

Gültig ab März 2023

Als Studienbehelf empfehle ich folgende Unterlagen:

 -   Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts11 (2015)

  -   Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht13 (2022)

Die Bereiche „Interpretation“, „Arten, Prinzipien und Formen der Vollziehung“, sowie „Gesetzgebung und Vollziehung der Länder“ sollten jedenfalls nach Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, die Kapitel „Staatszielbestimmungen“ und „Beleihung“ sollten jedenfalls nach Öhlinger/Eberhard gelernt werden.

Weiters ist eine aktuelle unkommentierte Gesetzesausgabe (zB Kodex Verfassungsrecht) erforderlich, um konkrete Rechtsprobleme mit Hilfe des Gesetzestextes lösen zu können. Diese darf mit Post-its, Unterstreichungen und Markierungen, nicht aber mit Anmerkungen versehen sein. Art und Weise des Umgangs mit der Gesetzesausgabe fließen in die Beurteilung mit ein.   

Geprüft wird jeweils die im Zeitpunkt der Prüfung geltende Rechtslage, auch wenn diese in den Lehrbüchern noch nicht berücksichtigt ist.  

Die Prüfung umfasst jeweils drei Fragen (gegebenenfalls in Form kurzer Fallbeispiele) und dauert 15-20 Minuten. Fragen werden nicht weiter gegeben.

Geprüft wird das gesamte österreichische Bundesverfassungsrecht mit Ausnahme der folgenden Teilbereiche, die nicht oder nur überblicksweise Prüfungsstoff sind.

Nicht geprüft werden:

-   Historische Entwicklung des Verfassungsrechts

-   Besondere Kompetenzverteilung im Schulwesen

-   Schulbehörden, akademische Behörden und Finanzbehörden

Nur überblicksweise geprüft werden:

-   Besondere Kompetenzverteilung im Finanzwesen

-   Wahlverfahren

-   Rechtsstellung der Mitglieder des NR

-   Verfahren im NR

-   Bundesrat und Bundesversammlung

-   Weg der Bundesgesetzgebung

-   Mitwirkung des NR und BR an der Vollziehung des Bundes

-   Haushaltsrecht

-   Bundesheer

-   Gesetzliche Berufsvertretungen

-   Rechnungshof

-   Volksanwaltschaft

                                                                                                                       Schneider e.h.