Priv.-Doz. DDr. Christian F. Schneider
Die mündlichen Modulprüfungen von Priv.-Doz. Mag. DDr. Christian Schneider zum April-Termin 2026 finden vor Ort statt.
Prüfungstermine: voraussichtlich 27.04.2026 ab 10.00 Uhr und 29.04.2026 ab 14.30 Uhr
Wie Sie sich am besten auf die Prüfung aus Verfassungsrecht sowie auf die Schriftliche Modulprüfung Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete aus Verfassungsrecht vorbereiten, entnehmen Sie bitte den Empfehlungen des Instituts (Punkt 1. und 2.).
Mündliche Modulprüfung "Verfassungsrecht"
Stoffabgrenzung und Prüfungsablauf
Als Studienbehelf empfehle ich folgende Unterlagen:
- Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts11 (2015)
- Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht14 (2025)
Die Bereiche „Interpretation“, „Arten, Prinzipien und Formen der Vollziehung“, sowie „Gesetzgebung und Vollziehung der Länder“ sollten jedenfalls nach Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, die Kapitel „Staatszielbestimmungen“ und „Beleihung“ sollten jedenfalls nach Öhlinger/Eberhard gelernt werden.
Weiters ist eine aktuelle unkommentierte Gesetzesausgabe (zB Kodex Verfassungsrecht) erforderlich, um konkrete Rechtsprobleme mit Hilfe des Gesetzestextes lösen zu können. Diese darf mit Post-its, Unterstreichungen und Markierungen, nicht aber mit Anmerkungen versehen sein. Art und Weise des Umgangs mit der Gesetzesausgabe fließen in die Beurteilung mit ein.
Geprüft wird jeweils die im Zeitpunkt der Prüfung geltende Rechtslage, auch wenn diese in den Lehrbüchern noch nicht berücksichtigt ist.
Die Prüfung umfasst jeweils drei Fragen (gegebenenfalls in Form kurzer Fallbeispiele) und dauert 15-20 Minuten. Fragen werden nicht weiter gegeben.
Geprüft wird das gesamte österreichische Bundesverfassungsrecht mit Ausnahme der folgenden Teilbereiche, die nicht oder nur überblicksweise Prüfungsstoff sind.
Nicht geprüft werden:
- Historische Entwicklung des Verfassungsrechts
- Besondere Kompetenzverteilung im Schulwesen
- Schulbehörden, akademische Behörden und Finanzbehörden
Nur überblicksweise geprüft werden:
- Besondere Kompetenzverteilung im Finanzwesen
- Wahlverfahren
- Rechtsstellung der Mitglieder des NR
- Verfahren im NR
- Bundesrat und Bundesversammlung
- Weg der Bundesgesetzgebung
- Mitwirkung des NR und BR an der Vollziehung des Bundes
- Haushaltsrecht
- Bundesheer
- Gesetzliche Berufsvertretungen
- Rechnungshof
- Volksanwaltschaft
Schneider e.h.
