Prüfungen Ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Muzak
Stoffabgrenzung
Stoffabgrenzung Verfassungsrecht
Allgemein
Generell sind die Empfehlungen des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht zur Prüfungsvorbereitung zu beachten.
Mündliche Prüfungen
Modulprüfung Verfassungsrecht
Prof. Muzak prüft im Oktober 2024 in Präsenz, die Terminbekanntgabe erfolgt im September.
Bei Abmeldungen von Prüfungen senden Sie bitte eine E-Mail an: sekretariat.muzak.staatsrecht@univie.ac.at (sowie cc an doris.sottner@univie.ac.at).
Es werden drei Fragen aus verschiedenen Teilgebieten des Prüfungsfaches gestellt. Die Kandidaten werden nacheinander geprüft. Die Prüfung dauert gewöhnlich etwa 20 Minuten. Die Fragen bestehen zum Teil auch aus kleinen Fällen, die praktische (auch aktuelle) Rechtsprobleme aufwerfen. Die Beantwortung der Fragen soll zeigen, dass der Kandidat den Prüfungsstoff nicht nur gelernt hat sondern auch versteht, die relevanten Rechtsfragen erkennt und imstande ist, juristisch zu argumentieren. Gesetzestexte dürfen insb für detaillierte Fragen verwendet werden.
Schriftliche Prüfungen
Die Prüfungsarbeit besteht aus einem Fall, der in einzelne Fragen gegliedert ist. Die Fragen sollten einzeln in gebotener Kürze mit Begründung und unter Zitierung der anwendbaren Rechtsnormen beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage soll zeigen, dass der Kandidat imstande ist, juristisch zu argumentieren und Rechtsfragen unter Heranziehung des Gesetzestextes zu lösen. Die bloße Wiedergabe abstrakten Wissens, welches nicht zur Frage gehört, sollte unterbleiben.
Nostrifikationsprüfungen
Für Nostrifikationswerber, die zur Ergänzungsprüfung antreten, ist die Vereinbarung eines Prüfungstermins (persönlich in der Sprechstunde oder per E-Mail) vor der Anmeldung im Dekanat erforderlich. Es werden drei Fragen aus verschiedenen Teilgebieten des Prüfungsfaches gestellt. Die Beantwortung der Fragen soll zeigen, dass der Kandidat juristisch argumentieren kann und sich in der österreichischen Rechtsordnung zurechtfindet. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt bei grundsätzlichen Fragen und nicht bei Details. Zur Vorbereitung wird die jeweils aktuelle Auflage von Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht empfohlen. Gesetzestexte dürfen verwendet werden.
Dissertationsbetreuung
Betreut werden Dissertationen aus sämtlichen Teilbereichen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts einschließlich fächerübergreifender Themen.
Studierende, die Interesse an einer Dissertation haben, können sich mit Themenvorschlägen in der Sprechstunde an mich wenden.
Die Entscheidung hinsichtlich der Übernahme einer Dissertationsbetreuung erfolgt auf Grund eines vorläufigen Konzepts betreffend den Inhalt und den Aufbau der Arbeit, des Studienerfolgs insbesondere in den öffentlich-rechtlichen Fächern sowie allfälliger Zusatzqualifikationen.