Priv.-Doz. DDr. Christian F. Schneider
Wie Sie sich am besten auf die Prüfung aus Verfassungsrecht und auf die FÜM III vorbereiten, entnehmen Sie bitte den Empfehlungen des Instituts (Punkt 1. und 2.).
Die mündlichen Modulprüfungen von Priv.-Doz. Mag. DDr. Christian Schneider zum November-Termin 2024 finden digital statt.
Prüfungstermine: voraussichtlich am 25.11.2024 und 26.11.2024 jeweils ab 17 Uhr
Zuhören bei digitalen mündlichen Prüfungen:
Studierende, die zur Prüfung zugelassen sind, dürfen zur Prüfung eine
Vertrauensperson beiziehen. Auch sonst können Studierende bei mündlichen
Prüfungen zuhören. In all diesen Fällen ist für Zuhörer*innen eine
Anmeldung vom u:account aus per Email erforderlich, der eine
schriftliche Erklärung beizufügen ist, dass sie das Prüfungsgespräch
weder aufzeichnen noch von Dritten aufzeichnen lassen noch Dritten
gestatten werden, es aufzuzeichnen.
Wenn Sie eine Vertrauensperson beiziehen wollen und eine Freischaltung
erforderlich ist, oder wenn Sie bei einer Prüfung zuhören wollen, bitte
um kurze Information (einschließlich der erforderlichen Erklärung) mit
email.
Ihre Anmeldung samt Erklärung richten Sie bitte
BIS SPÄTESTENS 11. November 2024 an sekretariat.eberhard.staatsrecht@univie.ac.at
Mündliche Modulprüfung "Verfassungsrecht"
Stoffabgrenzung und Prüfungsablauf
Gültig ab März 2023
Als Studienbehelf empfehle ich folgende Unterlagen:
- Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts11 (2015)
- Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht13 (2022)
Die Bereiche „Interpretation“, „Arten, Prinzipien und Formen der Vollziehung“, sowie „Gesetzgebung und Vollziehung der Länder“ sollten jedenfalls nach Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, die Kapitel „Staatszielbestimmungen“ und „Beleihung“ sollten jedenfalls nach Öhlinger/Eberhard gelernt werden.
Weiters ist eine aktuelle unkommentierte Gesetzesausgabe (zB Kodex Verfassungsrecht) erforderlich, um konkrete Rechtsprobleme mit Hilfe des Gesetzestextes lösen zu können. Diese darf mit Post-its, Unterstreichungen und Markierungen, nicht aber mit Anmerkungen versehen sein. Art und Weise des Umgangs mit der Gesetzesausgabe fließen in die Beurteilung mit ein.
Geprüft wird jeweils die im Zeitpunkt der Prüfung geltende Rechtslage, auch wenn diese in den Lehrbüchern noch nicht berücksichtigt ist.
Die Prüfung umfasst jeweils drei Fragen (gegebenenfalls in Form kurzer Fallbeispiele) und dauert 15-20 Minuten. Fragen werden nicht weiter gegeben.
Geprüft wird das gesamte österreichische Bundesverfassungsrecht mit Ausnahme der folgenden Teilbereiche, die nicht oder nur überblicksweise Prüfungsstoff sind.
Nicht geprüft werden:
- Historische Entwicklung des Verfassungsrechts
- Besondere Kompetenzverteilung im Schulwesen
- Schulbehörden, akademische Behörden und Finanzbehörden
Nur überblicksweise geprüft werden:
- Besondere Kompetenzverteilung im Finanzwesen
- Wahlverfahren
- Rechtsstellung der Mitglieder des NR
- Verfahren im NR
- Bundesrat und Bundesversammlung
- Weg der Bundesgesetzgebung
- Mitwirkung des NR und BR an der Vollziehung des Bundes
- Haushaltsrecht
- Bundesheer
- Gesetzliche Berufsvertretungen
- Rechnungshof
- Volksanwaltschaft
Schneider e.h.