Studienplanänderung

Neuer Studienplan:

Wenn Sie in den neuen Studienplan umgestiegen sind bzw nach diesem zu studieren begonnen haben, gelten für Sie zur Gänze die Regeln über das Spezialisierungszertifikat Medizinrecht. Das bedeutet, dass Sie die LV des Kernbereichs (Medizinrecht I, Medizinrecht II, Zivilrechtliche Haftung der Heilberufe und Strafrechtliche Haftung der Heilberufe) absolvieren müssen und den Rest der (mindestens) 18 ECTS aus dem Wahlbereich wählen.

Alle Informationen zum Spezialisierungszertifikat Medizinrecht finden Sie hier. 

 

Alter Studienplan:

Wenn Sie im bisherigen Studienplan 2017 weiterstudieren, müssen Sie zur Ausstellung eines Wahlfachkorbdiploms im Kernbereich Medizinrecht I, Medizinrecht II, Zivilrechtliche Haftung der Heilberufe und Strafrechtliche Haftung der Heilberufe absolvieren. Falls Sie Erbringung medizinischer Dienstleistungen im Krankenhaus und Rechtsethik in der Medizin noch nicht absolviert haben, sind diese für Sie keine Pflichtveranstaltungen mehr, dh Sie können, müssen sie aber nicht mehr absolvieren. Jedenfalls benötigen Sie aber weiterhin mindestens 18 ECTS für die Ausstellung des Wahlfachkorbdiploms.

Alle Informationen zum alten Wahlfachkorb Medizinrecht finden Sie hier.