Demonstrationsrecht und Straßenverkehr

28.01.2019

Beitrag in ZVR

Was ist dran am Mythos des fast unantastbaren Grundrechts auf Versammlungsfreiheit? Welche Grenzen sind seiner Ausübung überhaupt gesetzt und wo liegen sie? Abgesehen von klaren strafrechtlichen oder sonst gewalttätigen Übergriffen: Wie weit dürfen Versammlungsteilnehmer auf dem Boden eines demokratischen Rechtsstaates gehen, zB wenn es um Verkehrsblockaden geht? Es ist längst überfällig klarzustellen, wann bei Eingriffen in Rechtspositionen Dritter bzw bei missbräuchlicher Ausübung des Versammlungsgrundrechts die Notbremse zu ziehen ist.

 

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