Allgemeine Informationen

 

Inhaltliche Ausrichtung des Wahlfachkorbes

Umweltrecht ist keine neue Materie. Schon im 19. Jahrhundert entstanden Kodifikationen, die die nachhaltige Nutzung und Schonung von Wald und Wasser steuern sollten. Im Zuge der Industrialisierung ist die Sorge um die natürlichen Lebensgrundlagen jedoch zunehmend ins Hintertreffen geraten. Erst die besorgniserregende ökologische Entwicklung im Gefolge des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg und der durch die Ölkrise ausgelöste Schock haben ein Umdenken ausgelöst. In den vergangenen Jahrzehnten hat der Gesetzgeber auf die vielfältigen Umweltbedrohungen umfassend und nicht selten hektisch reagiert. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union sind deren Rechtsakte zu einem zusätzlichen Motor für Veränderungen geworden. Das Umweltrecht hat dadurch sowohl an Dichte als auch an Bedeutung gewonnen. An den von allem Anfang an beklagten Defiziten an Übersichtlichkeit, Durchschaubarkeit und Rechtssicherheit hat sich hingegen bis heute nichts geändert.

Die Dynamik des Umweltrechts, sein Querschnittscharakter und seine Weite erschweren das Verständnis dieses Rechtsgebiets beträchtlich. Der Wahlfachkorb „Umweltrecht“ versucht, seiner gestiegenen Bedeutung gerecht zu werden, die in der universitären Ausbildung klaffende Lücke zu schließen und die bestehende Zersplitterung seiner Pflege durch integrative Ansätze zu überwinden.

Um die Verbindung von Wissenschaft und Praxis weiter zu vertiefen, sind die Vortragenden teils akademische Lehrer:innen teils ausgewiesene Praktiker:innen aus den Höchstgerichten, der Verwaltung, der Anwaltei und den Unternehmen (Verbund, ASFINAG). Dieser Brückenschlag bietet den Studierenden Gelegenheit zum Kontakt mit der Praxis und den Praktiker:innen die Möglichkeit, ihren beruflichen Nachwuchs aus den Teilnehmer:innen am Wahlfachkorb zu rekrutieren.

 

Aufbau des Wahlfachkorbes

Das Programm des Wahlfachkorbs setzt sich aus einem verpflichtenden und einem fakultativen Teil zusammen. Die Pflichtveranstaltungen im Ausmaß von 8 ECTS sollen das nötige Basiswissen vermitteln. Absolviert man weitere Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS aus dem Wahlbereich, erwirbt man ein Zusatzdiplom über die Schwerpunktausbildung "Umweltrecht".