Allgemeine Information

Allgemeines:

Das Spezialisierungszertifikat "Medizinrecht" bietet im Wahlfachbereich "Gesellschaftliche Transformation, Innovation und Nachhaltigkeit im Recht" eine vertiefende Spezialisierung im Fach "Medizinrecht". Wie in zahlreichen anderen Ländern haben auch in Österreich rechtliche Fragestellungen der Medizin in den vergangenen Jahren immer (noch) weiter zugenommen, nach dem Epidemierecht in Zeiten der COVID-19-Pandemie dominieren derzeit Fragen der Ressourcenknappheit einerseits und des medizinischen Fortschritts (zB teure Arzneimittel) andererseits, aber auch Fragen von KI-Einsatz und Telemedizin werden immer wichtiger. Das "Medizinrecht" beschäftigt sich mit der Gesamtheit der rechtlichen Regeln, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Dies erfordert eine transdisziplinäre und die herkömmlichen Fächergrenzen überschreitende Einbeziehung rechtsethischer, verfassungsrechtlicher, verwaltungsrechtlicher, europarechtlicher, zivilrechtlicher, strafrechtlicher sowie arbeits- und sozialrechtlicher Aspekte der Ausübung der Medizin.

Das Spezialisierungszertifikat "Medizinrecht" trägt der stetig wachsenden gesellschaftlichen Bedeutung und immer stärkeren Rolle dieses Rechtsbereichs in Forschung und Lehre Rechnung. Das Spezialisierungszertifikat vermittelt integrative Sichtweisen auf dem Gebiet des Rechts im Hinblick auf Fragestellungen, die sich nicht auf ein einzelnes der traditionellen Rechtsgebiete beschränkt (zB: Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger, Gültigkeit der Patientenverfügung, Fragen der Organtransplantation) und bietet angehenden Jurist*innen eine Vorbereitung auf einschlägige Praxisberufe in Rechtssetzung, Rechtspflege, Verwaltung, Wirtschaft oder in anderen Bereichen (zB Interessenvertretungen, Patientenanwaltschaft ua). Auch zahlreiche "klassische" juristische Berufsgruppen, wie zB Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Staatsanwält*innen und Verwaltungsbeamt*innen sind im beruflichen Alltag regelmäßig mit medizinrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Daher empfiehlt sich die Absolvierung des Spezialisierungszertifikats "Medizinrecht" nicht nur für angehende Jurist*innen, die ausschließlich in diesem Spezialgebiet tätig werden wollen; vielmehr erscheint diese Zusatzausbildung angesichts der Bedeutung des Medizinrechts auch für andere Rechtsberufe sinnvoll.

 

Programm des Spezialisierungszertifikats:

Das Programm des Spezialisierungszertifikats umfasst einen verpflichtenden (10 ECTS, von denen 5 ECTS jedes Wintersemester und 5 ECTS jedes Sommersemester angeboten werden) und einen fakultativen Teil, in dem zahlreiche weitere Lehrveranstaltungen aus allen Bereichen des Medizinrechts angeboten werden. Insgesamt sind zum Erwerb des Spezialisierungszertifikats 18 ECTS nötig, bitte beachten Sie daher immer auch die ECTS-Zuordnungen der Lehrveranstaltungen.

Der Kurs "Medizinrecht I Allgemeiner Teil" (WS) vermittelt grundlegende allgemeine Kenntnisse des Medizinrechts (Begriff und Geschichte, Organisation des Gesundheitswesens, Allgemeine Grundsätze der Heilbehandlung: Einwilligung, Aufklärung, Schweigepflicht, etc). Im Kurs "Medizinrecht II Besonderer Teil" (SS) werden einzelne Teilbereiche genauer dargestellt (zB Transplantation, Fortpflanzungsmedizin, Psychiatrie etc). Die Kurse zur zivil- und strafrechtlichen Arzthaftung bieten eine vertiefende Ausbildung auf dem Gebiet der zivil- und strafrechtlichen Verantwortung.

Im Wahlbereich können zahlreiche Lehrveranstaltungen mit berufsrechtlichem Schwerpunkt (zB Berufsrecht der Ärzte, Apotheker, KI in der Medizin), mit organisationsrechtlichem Schwerpunkt (zB Krankenanstaltenrecht und mit Schwerpunkt auf bestimmten besonderen Behandlungsmethoden (zB Biotechnologierecht, Gentechnikrecht) absolviert werden. Daneben gibt es LV, die sich mit dem Diskurs über medizin(rechtliche) Fragen (zB Medizinrecht in Film und Debatte) beschäftigen, aber auch zahlreiche Angebote, die den ethischen Hintergrund medizinrechtlicher Fragen näher ausleuchten. Zudem können im Wahlbereich auch Seminare (auch als Diplomand*innenseminare) absolviert werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es keine generelle Anmeldung für Spezialisierungszertifikate gibt, vielmehr melden Sie sich ganz normal für die einzelnen Lehrveranstaltungen an.

Sobald Sie alle Lehrveranstaltungen eines Spezialisierungsbereichs absolviert haben, reichen Sie das entsprechende Formular bei Prof. Stöger (über brigitte.kadecka@univie.ac.at) zur Unterfertigung ein. Dies können Sie bereits vor dem Ende Ihres Studiums erledigen. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite des SSC: https://ssc-rechtswissenschaften.univie.ac.at/diplomstudium-neu-2025/wahlfach-und-schwerpunktausbildung-abschnittsunabhaengige-lehrveranstaltungen/spezialisierungszertifikat/