Spezialisierungsbereich Klimaschutz- und Umweltrecht
(WM 3 Schwerpunkt "Innovation und Transformation im Recht")
Allgemeines
Inhalt: Das Ziel der Klimaneutralität und der Schutz der Biodiversität erfordern einen grundlegenderen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft. In diesem Zusammenhang wird auch von der Transformation zu nachhaltigen Gesellschaftsstrukturen gesprochen. Entsprechend umfassend und komplex sind die Rechtsgebiete des Klima- und Umweltschutzrechts: Sie umfassen sowohl das öffentliche als auch das private Recht, sind auf unterschiedlichen Rechtsebenen (international, EU und national) angesiedelt und bedienen sich zur Erreichung der Ziele eines sehr vielschichtigen Mixes an Rechtsinstrumenten.
Der Spezialisierungsbereich Klimaschutz- und Umweltrecht bietet den Studierenden die Möglichkeit, sich einerseits einen guten Überblick über die verschiedenen Regelungsbereiche und -ansätze in diesem Rechtsgebiet zu verschaffen. Zum anderen können sie sich mit konkreten Rechtsfragen der Klima- und Biodiversitätskrise näher auseinandersetzen.
Die Vortragenden sind teils akademische Lehrer*innen, teils ausgewiesene Praktiker*innen aus Höchstgerichten, Verwaltung, Anwaltschaft und Unternehmen, um sowohl die Perspektive der Wissenschaft als auch der Praxis auf die relevanten Rechtsfragen aufzuzeigen. Die Inhalte verbinden theoretische Grundlagen mit praxisnahen Fallstudien und Diskussionen und sind teilweise auch interdisziplinär ausgerichtet.
Aufbau: Das Programm des Spezialisierungsbereichs besteht aus einem Kern- und einem Wahlbereich. Die Pflichtveranstaltungen (Kernbereich) im Ausmaß von 9 ECTS sollen das notwendige Basiswissen vermitteln sowie Strukturen und Zusammenhänge aufzeigen. Der Wahlbereich im Ausmaß von weiteren 9 ECTS soll eine Vertiefung in spezielle Rechtsfragen und Rechtsgebiete ermöglichen.