Wahlfachkorb Grund und Menschenrechte
Hinweis! Der Wahlfachkorb befindet sich gerade im Umbau und möglicherweise werden nicht mehr alle im Kernbereich genannten Lehrveranstaltungen regelmäßig angeboten. Es ist daher bis auf Widerruf möglich, eine oder mehrere LVs aus dem Kernbereich durch LVs aus dem Wahlbereich zu ersetzen. Die erforderliche Punktezahl von 18 ECTS muss aber in jedem Fall erreicht werden.
§ 18 der rechtswissenschaftlichen Studienordnung (Studienplanänderung Oktober 2017) bietet die Möglichkeit einer Schwerpunktausbildung im Rahmen der Wahlfachkörbe. Das Programm des Wahlfachkorbes umfasst jeweils einen Kernbereich und einen Wahlbereich. Für den Wahlfachkorb Grund- und Menschenrechte gilt ab dem Wintersemester 2017/18 dazu folgendes:
Die Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des Wahlfachkorbes gewählt werden können, werden zu Beginn des Semesters im Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht. Da diese Lehrveranstaltungen sowohl das Verfassungsrecht, das Völkerrecht wie auch das Europarecht betreffen, sind Grundkenntnisse aus diesen Fächern jedenfalls empfehlenswert.
Eine generelle Anmeldung vorab für den Wahlfachkorb ist nicht erforderlich. Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgt wie vom jeweiligen LV-Leiter*in vorgesehen. Erst nach Absolvierung aller für den WFK erforderlichen Lehrveranstaltungen wird vom Studierenden der Prüfungspass für Schwerpunktausbildung (Wahlfachkorb) gemäß § 18 WrReStP ausgefüllt und im Sekretariat von Prof. Fremuth zwecks Unterfertigung abgegeben.
Sobald dann der*die Studierende die letzte Leistung seines*ihres Studiums erbracht hat, übermittelt er*sie das von dem*der Korbkoordinator*in unterzeichnete Wahlfachkorbformular gemeinsam mit dem Ansuchen um Ausstellung des Magisterbescheides an das SSC (ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at). Ein Nachreichen des Formulars für den Wahlfachkorb - unabhängig vom Ansuchen um Ausstellung des Magisterbescheides - ist möglich.
Der Kernbereich umfasst vier Lehrveranstaltungen im Ausmaß von je 3 ECTS, insgesamt somit 12 ECTS und muss von jenen Studierenden, die eine entsprechende Schwerpunktausbildung anstreben, jedenfalls absolviert werden.
Zusätzlich müssen weitere 6 ECTS aus dem Wahlbereich absolviert und insgesamt somit 18 ECTS erreicht werden, um den Wahlfachkorb erfolgreich abzuschließen.
Die Liste der jeweils im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen des Kern- und Wahlbereichs finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis unter 4.08.1. Grund- und Menschenrechte - Kernbereich und 4.08.2. Grund- und Menschenrechte - Wahlbereich.
- ACHTUNG! Es können - unabhängig vom Titel der Lehrveranstaltung - nur jene Lehrveranstaltungen als Wahlfächer angerechnet werden, welche auch ausdrücklich im Wahlbereich aufgelistet sind.