Wien, 25. Jänner 2019 (OTS) Seit 1. Dezember gelten in mehreren Bezirken die Bewohnerparkzonen aufgrund neuer Verkehrszeichen nur noch eingeschränkt. Es handelt sich dabei allerdings nicht um die von Wirtschaftskammer und Vizebürgermeisterin viel erwähnte Öffnung für Handwerker und Lieferanten. Die Öffnung gilt für eine Vielzahl von Unternehmern – vom Gastronomen bis zum Immobilienmakler – sowie für Hotelgäste. Zig tausende Unternehmer aus allen 23 Bezirken haben diese Berechtigung für den 1. und 8. Bezirk. Beide Bezirke haben sich klar gegen diese Umstellung ausgesprochen. Daher haben die Finanzausschüsse die Finanzierung der zur Kundmachung der neuen Regelung benötigten Verkehrszeichen abgelehnt. Damit kommt es zu einer besonderen Situation. Denn es gibt keine gesicherte Antwort auf die Frage was jetzt in den Bewohnerparkzonen gilt, da es keine einheitliche Rechtsmeinung gibt. Offenbar ist strittig was passiert, wenn die Verordnung und die Kundmachung durch Verkehrszeichen inhaltlich auseinanderfallen. Es vertreten damit unterschiedliche Gruppierungen verschiedene Positionen. Aufgrund dessen wurde der Verkehrsrechtsexperte Univ.-Prof. Christian Piska gebeten, ein Gutachten zu diesem Thema zu erstellen, welches in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bezirksvorsteher MMag. Markus Figl und Bezirksvorsteherin Mag. Veronika Mickel-Göttfert präsentiert wurde.