Virtuelle Gegenstände - Insbesondere in Lootboxen

09.07.2024

Nachbericht inkl. Aufzeichnung

Am 9. Juli 2024 fand in den Räumlichkeiten von Schönherr Rechtsanwälte in Wien eine spannende Veranstaltung zum Thema "Virtuelle Gegenstände - Insbesondere in Lootboxen" statt. Organisiert von ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Piska von der Universität Wien und Prof. Dr. Martin Maties von der Universität Augsburg bot der Abend ein abwechslungsreiches Programm mit informativen Vorträgen und einer anregenden Podiumsdiskussion.

Christian Piska führte die Teilnehmer durch den Abend. Den Anfang machte Martin Maties (Universität Augsburg - FeSR) mit seinem Vortrag zur tatsächlichen Erscheinung und rechtlichen Beurteilung von Lootboxen in Deutschland. Nach einer kurzen Pause beleuchtete Mag. Florian Terharen (Schönherr Rechtsanwälte) die Frage, ob der Digital Services Act (DSA) Lootboxen in der gesamten EU verbieten könnte. Dr. Patrick Petschinka von der Kanzlei Christina Toth stellte die rechtliche Einordnung von Skin Betting in Österreich vor. Abschließend diskutierte Simon Püschel (Universität Augsburg - FeSR) den virtuellen "Besitzschutz" im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion, die von regen Beiträgen der Teilnehmer geprägt war, gefolgt von einem gemütlichen Get-Together bei Snacks und Drinks.

Für alle, die nicht teilnehmen konnten oder die Vorträge noch einmal Revue passieren lassen möchten: Die Aufzeichnungen der Veranstaltung sind jetzt verfügbar und können online angesehen werden.

 

Tatsächliche Erscheinungen und rechtliche Beurteilung von Lootboxen in Deutschland 
Prof. Dr. Martin Maties | Universität Augsburg - FeSR

 

Lootboxen und Dark Patterns - Verbietet der DSA Lootboxen in der ganzen EU? 
Mag. Florian Terharen | Schönherr Rechtsanwälte

 

 

Rechtliche Einordnung von Skin Betting in Österreich
Dr. Patrick Petschinka | Kanzlei Christina Toth

 



Virtueller "Besitzschutz" im BGB 
Simon Püschel | Universität Augsburg - FeSR

 

Podiumsdiskussion