Die Herrschaft des Rechts ist eine Herrschaft der Sprache. Welche Sprache aber sprechen und schreiben Jurist*innen im Berufsalltag?
Die Ausprägungen sind vielfältig: Wir sind bei der Auslegung von Recht in Wort und Schrift auf den allgemeinen Sprachgebrauch verwiesen.
Aber wann halten wir uns dabei an einen allgemeinen, wann an einen bloß überwiegenden oder gar an einen speziell rechtstechnischen Sprachgebrauch?
Gibt es ein ‚Juristendeutsch‘ und welche Auswirkungen hat seine Verwendung für Jurist*innen und Nicht-Jurist*innen?
Wie hilfreich können Legaldefinitionen wirklich sein und was sind die Falltücken unbestimmter Rechtsbegriffe?
EU-Recht besteht in 24 verschiedenen Amtssprachen, die europäischen Rechtssprachen treffen also regelmäßig auf die österreichische Rechtssprache.
Wie soll hier mit Bedeutungsverschiebungen und Konnotationen von Begriffen bei Umsetzung und Auslegung von EU-Recht umgegangen werden?
In dieser virtuellen Podiumsdiskussion in Kooperation mit der Österreichischen Gesellschaft für Rechtslinguistik diskutieren Expert*innen aus Praxis und Lehre die Rolle von Sprache im Rechtsalltag und geben Einblick in ihre unterschiedlichen Arbeitsbereiche.