Lehre
Informationen zum Studium
Staats- und Verwaltungsrecht im Studium
Das Institut für Staats- und Verwaltungsrecht bereitet durch ein vielfältiges Lehrangebot auf alle öffentlich-rechtlichen Prüfungen des Diplomstudiums, des Studiums Internationale Rechtswissenschaften und des Masterstudiums Wirtschaftsrecht vor.
Zusätzlich bieten wir eine Fülle von Lehrveranstaltungen an, mit denen Sie sich in der Schwerpunkt- bzw Wahlfachausbildung qualifizieren können. In drei Schwerpunkten bieten wir zudem Spezialisierungszertifikate an.
Diplomstudium / IREWI
Erster Abschnitt
Auf die schriftliche Modulprüfung Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden bereitet Sie die Vorlesung Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden (6 SWS) vor, die den Stoff der Prüfung vermittelt.
Die Anwendung dieses Stoffes auf konkrete Fälle trainieren wir mit Ihnen in der Übung Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden. Für Studierende des Studienplans 2025 ist diese LV eine Pflichtlehrveranstaltung; aber auch allen anderen Studierenden empfehlen wir den Besuch dieser Übung.
Sowohl die Vorlesung als auch die Übung bestehen aus drei Teilen: dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und dem Strafrecht. Beide Lehrveranstaltungen beginnen mit dem öffentlichen Recht, das von Angehörigen unseres Instituts abgehalten wird.
Dritter Abschnitt
Im dritten Abschnitt sind zwei öffentlich-rechtliche Prüfungen zu absolvieren: Zuerst die mündliche Modulprüfung Verfassungsrecht; sobald sie bestanden ist, können Sie zur schriftlichen Modulprüfung „Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts“ antreten. Da Verfassungs- und Verwaltungsrecht eng zusammenhängen, empfehlen wir, beide Fächer gemeinsam zu lernen.
Die mündliche Modulprüfung Verfassungsrecht bereiten wir durch zwei Vorlesungen vor: Allgemeine Staatslehre und Organisationsrecht (4 SWS) sowie Grundrechte, Verfassungsgerichtsbarkeit und Europäische Gerichtsbarkeit (4 SWS). Die Anwendung des Stoffes auf konkrete Fälle können Sie in einer Übung aus Verfassungsrecht trainieren. Eine gute Gelegenheit zur Vertiefung bietet zudem unser abschnittsunabhängiges Angebot an Kursen und Seminaren zum Verfassungsrecht – insbesondere zu den Grund- und Menschenrechten.
Die schriftliche Modulprüfung Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts bzw FÜM III (Diplomstudium alt) bzw Öffentliches Recht (IREWI) bereiten wir in mehreren Schritten vor:
- Das erforderliche Wissen vermitteln wir in den beiden verfassungsrechtlichen Vorlesungen sowie in drei Vorlesungen zum Verwaltungsrecht: Allgemeines Verwaltungsrecht (3 SWS), Besonderes Verwaltungsrecht (2 SWS) sowie Verwaltungsverfahren einschließlich Verwaltungsgerichtsbarkeit (4 SWS).
- Die Anwendung dieses Wissens können Sie in der Übung Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts trainieren. Studierende des Studienplans 2025 müssen diese Übung positiv absolvieren, um zur schriftlichen Prüfung antreten zu dürfen. Der Besuch dieser Übung wird aber auch allen anderen Studierenden sehr empfohlen.
- Vor den Prüfungsterminen im November, Jänner, April/Mai, Juni und Oktober bieten wir Klausurenkurse an, die Sie spezifisch auf die Anforderungen der schriftlichen Prüfung vorbereiten: Dazu können Sie unter simulierten Prüfungsbedingungen zwei vierstündige Klausuren auf Prüfungsniveau schriftlich lösen. Beide Klausuren werden mündlich besprochen. Zusätzlich wird pro Person eine Klausur korrigiert – das hilft Ihnen einzuschätzen, ob ein Antritt schon sinnvoll ist. Rund 90% der Studierenden, die eine Klausur im Klausurenkurs positiv absolviert haben, bestehen dann auch die schriftliche Prüfung. Umgekehrt haben rund 90% jener Studierenden, die die schriftliche Prüfung nicht bestehen, keinen Klausurenkurs positiv absolviert.
- Zusätzlich stellen wir Prüfungen von früheren Terminen samt umfassender Musterlösung zur Verfügung, sodass Sie Prüfungsfälle auch unabhängig von einem Klausurenkurs trainieren können.
- Soweit es die Ressourcen zulassen, halten die Prüfer*innen vor den schriftlichen Prüfungen ein Konversatorium ab, um letzte Fragen zu beantworten, die sich Ihnen vor der Prüfung stellen.
Abschnittsunabhängige Lehrveranstaltungen
Zugleich bieten wir zahlreiche Lehrveranstaltungen an, mit denen Sie sich in der Schwerpunkt- bzw Wahlfachausbildung qualifizieren können.
In drei Schwerpunkten des neuen Studienplans bieten wir zudem Spezialisierungszertifikate an:
- im Schwerpunkt „Recht in seinen europäischen und internationalen Dimensionen“ können Sie ein Spezialisierungszertifikat für Grund- und Menschenrechte erwerben;
- im Schwerpunkt „Innovation und Transformation im Recht“ können Sie drei verschiedene Spezialisierungszertifikate erwerben: für Klimaschutz- und Umweltrecht, für Medizinrecht sowie für Migrationsrecht und Sozialrecht;
- im Schwerpunkt „Wirtschaftsrecht“ können Sie ein Spezialisierungszertifikat für Öffentliches Wirtschaftsrecht erwerben.
Unsere Spezialisierungsbereiche (SPB)
Doktoratsstudium
Im Doktoratsstudium bieten wir ebenfalls zahlreiche Lehrveranstaltungen an. Eine zentrale Rolle nimmt unser Doktorand*innenseminar ein, das jedes Semester gemeinschaftlich von drei Professor*innen des Instituts geleitet wird. Hier präsentieren Sie Ihr Dissertationsprojekt im fakultätsöffentlichen Rahmen und erhalten konstruktives Feedback, wie Sie Ihr Projekt (noch) besser konzipieren.
Um Sie bei wissenschaftlichen Abschlussarbeiten bestmöglich zu unterstützen, bieten wir zudem einen Kurs zum wissenschaftlichen Schreiben in den Rechtswissenschaften an. Ein weiterer Kurs führt Sie am Beispiel der Grundrechte in die Judikaturanalyse ein.
Diese Lehrveranstaltungen ergänzen den laufenden Austausch mit dem*der Dissertationsbetreuer*in. Zusätzlich erhalten sie wertvolle Unterstützung durch die Doktoratsschule der Fakultät Ars Iuris Vienna.
Wie sieht eigentlich ein Dissertationsgutachten aus? Das ist bei uns kein Geheimnis! Mit Zustimmung der Absolvent*innen publizieren wir Gutachten von Dissertationen, die als „sehr gut“ beurteilt wurden. Natürlich enthalten diese auch kritische Anmerkungen – das gehört zum wissenschaftlichen Diskurs. In allen Fällen handelt es sich jedoch um exzellente Arbeiten, auf die unser Institut stolz ist. Viele davon wurden später veröffentlicht oder sogar mit Preisen ausgezeichnet.
Masterstudium Wirtschaftsrecht
Auf die mündliche Prüfung Grundrechte im Masterstudium Wirtschaftsrecht bereiten wir Sie durch die Vorlesung Grundrechte, Verfassungsgerichtsbarkeit und Europäische Gerichtsbarkeit (4 SWS) vor.
Nutzung der u:account-E-Mail-Adressen
Die Universität Wien ersucht alle Studierenden, bei der Korrespondenz mit universitären Einrichtungen ihre u:account-E-Mail-Adressen zu nutzen. Initiale Anfragen von privaten E-Mail-Adressen werden nicht bearbeitet.