Veranstaltungsrecht und Sponsoring im E-Sport

31.01.2019

inkl. Video im Beitrag

 

 

Am 31. Jänner 2019 ging die Eventreihe „E-Sport und Recht“ im Dachgeschoss des Wiener Juridicums in die nächste Runde. Die von Urim Bajrami, Bernhard Sternbauer und Prof. Christian Piska ins Leben gerufene Eventreihe soll Pionierarbeit im Bereich des E-Sports leisten und somit zentrale Aspekte, welche einem Rechtslaien zumeist verborgen bleiben, behandeln. Dabei wurde anhand von vier Vorträgen und einem abschließenden Panel der Themenkomplex Veranstaltungsrecht und Sponsoring im E-Sport aus juristischer Sicht näher beleuchtet.

 

An diesem Abend traten Prof. Christian Piska (Das juristische Setup von E-Sport-Veranstaltungen), Urim Bajrami (Sponsoring und E-Sport), Steuerberater Dimitar Zlatev (Steuerliche Aspekte von Veranstaltungen & Sponsoring) und Fatih Öztürk (Well played: Wie sich klassische Marken im E-Sport positionieren) ans Rednerpult. In seinem Vortrag beleuchtete Prof. Christian Piska E-Sport-Events aus der Sicht des Veranstaltungsrechts. Als Experte im öffentlichen Recht erklärte er, worauf Veranstalter beim Setup von E-Sport-Events juristisch besonders zu achten haben. Neben der Auseinandersetzung mit den ominösen Unterhaltsspielapparaten wies Prof. Christian Piska auf weitere Unklarheiten im Veranstaltungsrecht betreffend E-Sport hin. So sei eine Bestimmung im Wiener Veranstaltungsgesetz, welche „Kriegsspiele aller Art“ verbiete in Zeiten der florierenden E-Sport-Szene und gesellschaftlichen Anerkennung von Gaming weitestgehend überholt.

 

Anschließend fand eine spannende Paneldiskussion statt. Daran nahmen Prof. Christian Piska, Urim Bajrami, Marco Harfmann (A1 Telekom Austria AG), Georg Hatschka (Viennality) und Universitätsassistent Patrick Petschinka teil. Die Experten beantworteten zahlreiche Fragen aus dem Publikum und versuchten für Klarheit bei Veranstalter und Sponsoren zu sorgen. Am Ende des Abends waren sich alle einig: Unabhängig der persönlichen Einstellung zum Thema E-Sport und der Frage, ob es sich dabei um Sport handelt, gilt es den boomenden Bereich des E-Sports rechtlich zu erschließen.