20 Jahre IG-L; Saubere Luft für Österreich

17.05.2018

 

Immissionsschutz und die vergessenen Grundrechte - warum man Österreich zum 20. Geburtstag des IG-L gratulieren kann, dass bislang keine Umweltzonen für PKW geschaffen wurden.

 

Am 17. Mai 2018 war Prof. Piska eingeladen, auf Frau BM Köstingers Festveranstaltung "20 Jahre IG-L" über "Status quo und Herausforderungen des Immissionsschutzes" aus rechtlicher Sicht vorzutragen. Ausgehend vom Befund, dass Österreich als Vorreiter bereits auf sehr hohe Errungenschaften bezüglich der Luftgüte verweisen kann, widmete sich Prof. Piska zwei heißen Themen der letzten Zeit: Nämlich dem "IG-L 100er" und der in Deutschland sehr tendenziös diskutierten Umweltzonenproblematik mitsamt den damit verbundenen drohenden Fahrverboten für die - bis zu VW Dieselgate gehypten - Diesel-PKW.

 

Besondere Berücksichtigung fand die Erkenntnis, dass der generelle IG-L 100er Fahrzeuge mit vernachlässigbaren motorseitigen Schadstoffemissionen bzw Fahrzeuge mit zero-emission (wie zB Elektrofahrzeuge) gegenüber stärker emittierenden Fahrzeugen benachteiligt. Damit trat Prof. Piska auf dem Boden des Gleichheitssatzes für die Ausnahme von schadstoffarmen Fahrzeugen von IG-L Geschwindigkeitsbeschränkungen ein und schloss sich ausdrücklich der Auffassung von Prof. Andreas Hauer an.

 

Im Zusammenhang mit der Umweltzonenproblematik vermisste Prof. Piska ausreichende Grundlagenforschung in Bezug auf das jeweilige Schadstoffreduktionspotential und eine Fokussierung der Zweck-Mittel Relation. Er wies darauf hin, dass Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge einen massiven Eigentumseingriff bedeuten, der bei nur geringfügigem Reduktionspotential keinesfalls verhältnismäßig ist. Der Umstand, dass der Fahrzeugverkehr für bloß rund 10% des gesamten Feinstaubaufkommens ursächlich ist, sollte genug Grund zum Zweifel an jedem eindimensionalen Zugang liefern. Zudem führt die automatische - freiwillige - Erneuerung des Fahrzeugbestandes in Österreich zu einer laufenden Verringerung von Fahrzeugen niedriger Euro-Klassen. Im Sinn einer smart regulation sollten keine rigiden Verbote, sondern Anreize geschaffen werden, welche das liberale Gesellschaftskonzept nicht konterkarieren, wie es in unserer Bundesverfassung grundgelegt ist.

 

In seinem Abschlussstatement appellierte Prof. Piska an die Verwaltung, den erfolgreichen österreichischen Weg fortzusetzen und von unverhältnismäßigen Verboten im Sinn einer Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger Abstand zu nehmen.