Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts
Informationen zur Prüfung
Prüfungsstoff und Literatur
Den Stoff der schriftlichen Prüfung bilden das Verwaltungsrecht, die Grundrechte und die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts. Im Besonderen Verwaltungsrecht erwarten wir nur in folgenden Materien vertiefte Kenntnisse, die Sie durch Lehrbücher und Studium der Gesetze erwerben können: Sicherheitspolizeirecht, Versammlungsrecht, Vereinsrecht, Gewerberecht, Baurecht, Raumordnungsrecht, Naturschutzrecht. Die Prüfungsaufgabe kann auch die Anwendung von Rechtsvorschriften verlangen, die anderen Materien zuzuordnen sind; Vorkenntnisse aus solchen Materien werden nicht erwartet.
Zur schriftlichen Modulprüfung benötigen Sie aktuelle Textausgaben des Verfassungsrechts, des Verwaltungsverfahrensrechts sowie des Besonderen Verwaltungsrechts. Wir empfehlen die KODEX-Ausgaben und setzen die dort abgedruckten Rechtsvorschriften voraus. Soweit Sie andere Textausgaben verwenden, können Sie die Lücken durch RIS Ausdrucke füllen.
Diese Gesetzestexte dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind ferner Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB „§ 8 AVG“), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB „§ 8 AVG Parteistellung“). Das Einlegen von „Post-its“ ist erlaubt, die „Post-its“ dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Literaturtipps zur Vorbereitung auf die Prüfung finden Sie auf der Website der Prüfenden – dort ist die empfohlene Literatur für Sie aufgelistet.
Prüfungsvorbereitung
Das Verfassungsrecht gehört wie das Verwaltungsrecht zu den traditionellen Kernfächern, die für alle juristischen Berufe von grundlegender Bedeutung sind. Die beiden Fächer hängen eng zusammen und überschneiden sich zum Teil. Deshalb empfehlen wir Ihnen, für die mündliche Prüfung aus Verfassungsrecht und die schriftliche Prüfung aus Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts zugleich zu lernen.
Ausgehend von den Lehrzielen „Wissen vermitteln, Anwendung üben, Schreiben trainieren“ bereiten wir die schriftliche Modulprüfung mit Vorlesungen, Übungen, Klausurenkursen und Konversatorien vor.
Details und Tipps finden Sie unter „Lehre/Dritter Abschnitt“.
Zusätzlich stellen alle Prüfer*innen ihre schriftlichen Prüfungen samt Musterlösung von früheren Terminen zur Verfügung, sodass Sie Prüfungsfälle auch eigenständig lösen können. Wichtig für dieses Training ist: Es genügt nicht, Fälle und Musterlösungen bloß zu überfliegen oder kursorisch „im Kopf“ zu lösen. Echte Effekte erzielen Sie nur, wenn Sie die Fälle unter simulierten Prüfungsbedingungen – das heißt in einer vierstündigen Klausur – schriftlich lösen. Gleichen Sie Ihre Lösung danach Punkt für Punkt mit der Musterlösung ab und füllen Sie gezielt alle Wissenslücken, die sich dabei zeigen. Das ist anstrengend und beim ersten Mal vermutlich frustrierend, aber es hilft Ihnen, den eigenen Wissensstand verlässlich einzuschätzen und Schwächen zu beheben. Und Sie werden sehen: Wenn Sie ein paar Fälle so ernsthaft üben, machen Sie rasch echte Fortschritte!
Aufgabenstellung, Korrektur und Einsicht
Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Fall zum Prüfungsstoff. Soweit zur Lösung dieses Falles Gesetze und Verordnungen erforderlich sind, die nicht in den KODEX-Textausgaben enthalten sind, finden Sie diese im Anhang zum Prüfungsfall. Die Anwendung aller Rechtstexte ist ebenso Gegenstand der Prüfung wie praxisorientierte Aufgabenstellungen, zB das Verfassen von Schriftsätzen oder behördlichen Erledigungen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Seite Ihres*r Prüfer*in.
Abhängig von der Zahl der Klausuren kann die Korrektur bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Sobald die Ergebnisse feststehen, werden sie sofort allen Studierenden zugleich mitgeteilt. Vorab können wir schon aus Fairnessgründen ausnahmslos keine Auskünfte erteilen.
Zugleich mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse wird die Musterlösung online gestellt. Außerdem können Sie nach der Prüfung Einsicht in Ihre Arbeit nehmen, Näheres entnehmen Sie bitte der Seite Ihres*r Prüfer*in.
Prüfungstermine
| Prüfer*in | Termin | Kontakt |
|---|---|---|
| Farahat | 28.9.2026, 9-13 Uhr | doris.sottner(at)univie.ac.at |
| Fremuth | 26.11.2026, 9-13 Uhr | doris.sottner(at)univie.ac.at |
| Pöschl | 2.2.2027, 9-13 Uhr | susanne.karner(at)univie.ac.at alina.marschner(at)univie.ac.at |
| Eisenberger | 5.3.2027, 8-12 Uhr | emese.zakarias(at)univie.ac.at |
| Eberhard | 13.5.2027, 9-13 Uhr | sekretariat.eberhard.staatsrecht(at)univie.ac.at |
| Damjanovic | 30.6.2027, 8-12 Uhr | nicole.weiss(at)univie.ac.at |