Migrationsrecht & Sozialrecht

Start: WiSe 2025/26

Koordination  und Administration: Univ.-Prof. Dr. Anuscheh Farahat, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universtität Wien

Umfang: 18 ECTS

Konzeption: Der Wahlfachkorb "Migrationsrecht & Sozialrecht" hat das Ziel, der praktischen Relevanz des Themas Migration auch im rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität stärker Rechnung zu tragen. Er reagiert darauf, dass Absolvent*innen des rechtswissenschaftlichen Studiums heute in zahlreichen juristischen Berufen, inbesondere in Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit den Themen des Migrationsrechts (Asylrecht, Familiennachzug, Arbeits- und Ausbildungsmigration) konfrontiert sind.

Da migrationsrechtliche Fragen und grenzüberschreitende Mobilität regelmäßig auch mit Fragen der sozialrechtlichen Absicherung und der ökonomischen Integration einhergehen, wird das Migrationsrecht in diesem Wahlfachkorb mit dem Sozialrecht verbunden. Neben der Vermittlung und Vertiefung von Fachwissen im Bereich Migrationsrecht & Sozialrecht soll der Wahlfachkorb auch kritische wissenschaftliche Auseinandersetzung und praxisrelevantes Wissen in Form der Refugee Law Clinic und in Form von Planspielen vermitteln. 

Kooperation: Der Wahlfachkorb wird im Rahmen eines Drittmittelprojekts mit der AK Wien (Dr. Johannes Peyrl und Dr. Kevin Fredy Hinterberger) durchgeführt. Der Wahlfachkorb baut auf einer bereits bestehenden Kooperation zwischen der Arbeiterkammer Wien und der Universität Wien auf.

Pflichtfächer

Der Pflichtbereich deckt die wesentlichen Bereiche des thematischen Felds "Migrationsrecht & Sozialrecht" ab. Es werden Grundzüge des heute wesentlich durch das europäische und internationale Recht geprägten Flüchtlingsrecht vermittelt und das Aufenthaltsrecht in Österreich jenseits des Asylrechts (dh Familien-, Arbeits- und Ausbildungsmigration) unterrichtet. Darüber hinaus werden Kenntnisse im europäischen Sozial- und Arbeitsrecht vermittelt, die aufgrund der grenzüberschreitenden Dimension für das Phänomen der Migration von besonderer Bedeutung sind.

Der Pflichtbereich umfasst die folgenden Lehrveranstaltungen

  • KU "European and International Refugee Law", 2 SWS, 4 ECTS oder KU "International and European Migration Law", 2 SWS, 4 ECTS
  • KU "Aufenthaltsrecht: Recht der Arbeits-, Familien- und Ausbildungsmigration", 2 SWS, 4 ECTS oder KU "Asylrecht in Österreich", 2 SWS, 4 ECTS
  • KU "European Social Security and Labour Law", 2 SWS, 4 ECTS

Im Pflichtbereich sind insgesamt 12 ECTS zu absolvieren.

Wahlfächer 

Im Wahlbereich werden regelmäßig thematisch einschlägige Seminare und Kurse angeboten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Refugee Law Clinic und die damit verbundenen Lehrveranstaltungen zu besuchen und den Bereich des Asylrechts zu vertiefen. Die Teilnahme an der Law Clinic setzte eine erfolgreiche Bewerbung im Rahmen des bereits etablierten Bewerbungsverfahrens zur Refugee Law Clinic voraus.

Das aktuelle Angebot an Wahlfachveranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis (u:find). Im Wahlfachbereich sind insgesamt mindestens 6 ECTS zu absolvieren.