Wahlfachkorb / Schwerpunktbereich Umweltrecht

(Diplomstudium - Version 2017 [auslaufend])

Allgemeines


Umweltrecht ist keine neue Materie. Schon im 19. Jahrhundert entstanden Kodifikationen, die die nachhaltige Nutzung und Schonung von Wald und Wasser steuern sollten. Im Zuge der Industrialisierung ist die Sorge um die natürlichen Lebensgrundlagen jedoch zunehmend ins Hintertreffen geraten. Erst die besorgniserregende ökologische Entwicklung im Gefolge des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg und der durch die Ölkrise ausgelöste Schock haben ein Umdenken ausgelöst. In den vergangenen Jahrzehnten hat der Gesetzgeber auf die vielfältigen Umweltbedrohungen umfassend und nicht selten hektisch reagiert. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union sind deren Rechtsakte zu einem zusätzlichen Motor für Veränderungen geworden. Das Umweltrecht hat dadurch sowohl an Dichte als auch an Bedeutung gewonnen. An den von allem Anfang an beklagten Defiziten an Übersichtlichkeit, Durchschaubarkeit und Rechtssicherheit hat sich hingegen bis heute nichts geändert.

Die Dynamik des Umweltrechts, sein Querschnittscharakter und seine Weite erschweren das Verständnis dieses Rechtsgebiets beträchtlich. Der Wahlfachkorb „Umweltrecht“ versucht, seiner gestiegenen Bedeutung gerecht zu werden, die in der universitären Ausbildung klaffende Lücke zu schließen und die bestehende Zersplitterung seiner Pflege durch integrative Ansätze zu überwinden.

Um die Verbindung von Wissenschaft und Praxis weiter zu vertiefen, sind die Vortragenden teils akademische Lehrer:innen teils ausgewiesene Praktiker:innen aus den Höchstgerichten, der Verwaltung, der Anwaltei und den Unternehmen (Verbund, ASFINAG). Dieser Brückenschlag bietet den Studierenden Gelegenheit zum Kontakt mit der Praxis und den Praktiker:innen die Möglichkeit, ihren beruflichen Nachwuchs aus den Teilnehmer:innen am Wahlfachkorb zu rekrutieren.

Wahlfachkorbprogramm


Das Programm des Wahlfachkorbes ist gegliedert in einen Kernbereich und einen Wahlbereich. Zur Absolvierung des Wahlfachkorbs ist der erfolgreiche Abschluss von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ETCS erforderlich.

Der Kernbereich umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 9 ETCS und besteht aus 3 Kursen im Ausmaß von je 3 ETCS: Klimaschutzrecht ODER (alternativ) Anlagenrecht, Klima- und Umweltschutz aus privatrechtlicher Perspektive (bis 2025S „Umweltprivatrecht“) und Umweltrecht.

Der Wahlbereich des Wahlfachkorbs Umweltrecht bietet die Möglichkeit zur Schwerpunktsetzung und Spezialisierung. Das thematische Spektrum des Angebots an Lehrveranstaltungen reicht vom österreichischen und europäischen Tierschutzrecht über das Abfallwirtschaftsrecht und die Umweltverträglichkeitsprüfung bis hin zu Climate Change and Human Rights und Green Finance.
Zur Absolvierung des Wahlfachkorbs ist der positive Abschluss von Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich im Umfang von 9 ETCS erforderlich.

Stand: 01.03.2026

 Wahlfachkorbkoordinatorinnen

Univ.-Prof. Dr. Dragana DAMJANOVIC, LL.M.
Stv. Ass.-Prof. Mag. Dr. Stephanie NITSCH