SPB Öffentliches Wirtschaftsrecht (vormals Wahlfachkorb)
Konzeption
Der Spezialisierungsbereich Öffentliches Wirtschaftsrecht bietet Studierenden die Möglichkeit, sich mit den verschiedenen Regelungsbereichen, mit denen der Staat wirtschaftliche Prozesse und Märkte steuert, näher auseinanderzusetzen. Dazu zählen Regelungen zur Ordnung, Lenkung und Planung, Regulierung oder Aufsicht von Märkten, sowie der rechtliche Rahmen zur wirtschaftlichen Betätigung des Staates. Es werden zum einen Grundlagen, Struktur und die größeren Zusammenhänge zu den Fragen des Verhältnisses von Staat und Markt vermittelt, zum anderen erhalten die Studierenden eine profunde Ausbildung in speziellen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts ihrer Wahl (zB Energierecht, Medienrecht oder Kapitalmarktrecht).
Die Vortragenden sind teils akademische Lehrer*innen, teils ausgewiesene Praktiker*innen aus den Höchstgerichten, der Verwaltung, der Anwaltschaft und den Unternehmen, um sowohl die Perspektive der Wissenschaft als auch der Praxis auf die relevanten Rechtsfragen zu zeigen. Die Inhalte verbinden stets theoretische Grundlagen mit praxisnahen Fallstudien und Diskussionen und sind teilweise auch interdisziplinär ausgerichtet.
Das Programm des Spezialisierungsbereichs umfasst einen verpflichtenden Teil (Kernbereich) und einen fakultativen Teil (Wahlbereich).
Die Pflichtveranstaltungen (Kernbereich) im Ausmaß von 6 ECTS – von denen 3 ECTS im Sommersemester und 3 ECTS im Wintersemester angeboten werden – sollen das notwendige Basiswissen vermitteln sowie Strukturen und Zusammenhänge aufzeigen. Zu diesen zählen die Lehrveranstaltungen Öffentliches Wirtschaftsrecht I und II, die zugleich auch Pflichtlehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs Wirtschaftsrecht sind.
Der Wahlbereich im Ausmaß von weiteren 12 ECTS soll eine Vertiefung in spezielle Rechtsfragen und Rechtsgebiete ermöglichen. Dafür werden zahlreiche weitere Lehrveranstaltungen in beiden Semestern angeboten. Im Wahlbereich sind Lehrveranstaltungen aus zumindest drei Kategorien des öffentlichen Wirtschaftsrechts (Allgemeines; Ordnungs-, Produkt- und Anlagenrecht; Wettbewerbsrecht; Regulierungsrecht; Aufsichtsrecht; Internationales Wirtschaftsrecht) zu absolvieren, um das Spezialisierungszertifikat zu erlangen. Es wird empfohlen, strategisch und im Hinblick auf zukünftige Berufsaussichten eine gute Mischung aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zu wählen.
Insgesamt sind zum Erwerb des Spezialisierungszertifikats 18 ECTS nötig, bitte beachten Sie daher immer auch die ECTS-Zuordnungen der Lehrveranstaltungen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es keine generelle Anmeldung für Spezialisierungszertifikate gibt, vielmehr melden Sie sich ganz normal für die einzelnen Lehrveranstaltungen an.
Sobald Sie alle Lehrveranstaltungen eines Spezialisierungsbereichs absolviert haben, reichen Sie das entsprechende Formular inkl. Sammelzeugnis bei Prof. Damjanovic (über nicole.weiss(at)univie.ac.at) zur Unterfertigung ein. Dies können Sie bereits vor dem Ende Ihres Studiums erledigen. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite des SSC: https://ssc-rechtswissenschaften.univie.ac.at/ihr-studium-von-a-z/spezialisierungen-und-spezialisierungszertifikate.
Koordinatorin des Spezialisierungsbereichs:
Univ.-Prof. Dr. Dragana DAMJANOVIC, LL.M.
Sekretariat:
Nicole Weiss