SPB Medizinrecht (vormals Wahlfachkorb)
Konzeption
Das Spezialisierungszertifikat "Medizinrecht" bietet im Wahlfachbereich "Gesellschaftliche Transformation, Innovation und Nachhaltigkeit im Recht" eine vertiefende Spezialisierung im Fach "Medizinrecht". Wie in zahlreichen anderen Ländern haben auch in Österreich rechtliche Fragestellungen der Medizin in den vergangenen Jahren immer (noch) weiter zugenommen, nach dem Epidemierecht in Zeiten der COVID-19-Pandemie dominieren derzeit Fragen der Ressourcenknappheit einerseits und des medizinischen Fortschritts (zB teure Arzneimittel) andererseits, aber auch Fragen von KI-Einsatz und Telemedizin werden immer wichtiger. Das "Medizinrecht" beschäftigt sich mit der Gesamtheit der rechtlichen Regeln, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Dies erfordert eine transdisziplinäre und die herkömmlichen Fächergrenzen überschreitende Einbeziehung rechtsethischer, verfassungsrechtlicher, verwaltungsrechtlicher, europarechtlicher, zivilrechtlicher, strafrechtlicher sowie arbeits- und sozialrechtlicher Aspekte der Ausübung der Medizin.
Das Spezialisierungszertifikat "Medizinrecht" trägt der stetig wachsenden gesellschaftlichen Bedeutung und immer stärkeren Rolle dieses Rechtsbereichs in Forschung und Lehre Rechnung. Das Spezialisierungszertifikat vermittelt integrative Sichtweisen auf dem Gebiet des Rechts im Hinblick auf Fragestellungen, die sich nicht auf ein einzelnes der traditionellen Rechtsgebiete beschränkt (zB: Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger, Gültigkeit der Patientenverfügung, Fragen der Organtransplantation) und bietet angehenden Jurist*innen eine Vorbereitung auf einschlägige Praxisberufe in Rechtssetzung, Rechtspflege, Verwaltung, Wirtschaft oder in anderen Bereichen (zB Interessenvertretungen, Patientenanwaltschaft ua). Auch zahlreiche "klassische" juristische Berufsgruppen, wie zB Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Staatsanwält*innen und Verwaltungsbeamt*innen sind im beruflichen Alltag regelmäßig mit medizinrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Daher empfiehlt sich die Absolvierung des Spezialisierungszertifikats "Medizinrecht" nicht nur für angehende Jurist*innen, die ausschließlich in diesem Spezialgebiet tätig werden wollen; vielmehr erscheint diese Zusatzausbildung angesichts der Bedeutung des Medizinrechts auch für andere Rechtsberufe sinnvoll.
Das Programm des Spezialisierungszertifikats umfasst einen verpflichtenden (10 ECTS, von denen 5 ECTS jedes Wintersemester und 5 ECTS jedes Sommersemester angeboten werden) und einen fakultativen Teil, in dem zahlreiche weitere Lehrveranstaltungen aus allen Bereichen des Medizinrechts angeboten werden. Insgesamt sind zum Erwerb des Spezialisierungszertifikats 18 ECTS nötig, bitte beachten Sie daher immer auch die ECTS-Zuordnungen der Lehrveranstaltungen.
Pflichtbereich (vier Lehrveranstaltungen): Der Kurs "Medizinrecht I Allgemeiner Teil" (WiSe) vermittelt grundlegende allgemeine Kenntnisse des Medizinrechts (Begriff und Geschichte, Organisation des Gesundheitswesens, Allgemeine Grundsätze der Heilbehandlung: Einwilligung, Aufklärung, Schweigepflicht, etc). Im Kurs "Medizinrecht II Besonderer Teil" (SoSe) werden einzelne Teilbereiche genauer dargestellt (zB Transplantation, Fortpflanzungsmedizin, Psychiatrie etc). Die Kurse zur zivil- und strafrechtlichen Arzthaftung bieten eine vertiefende Ausbildung auf dem Gebiet der zivil- und strafrechtlichen Verantwortung. Diese vier Kurse müssen (gemeinsam mit einer ausreichenden Anzahl an ECTS aus dem Wahlbereich) für die Ausstellung eines Zertifikats jedenfalls absolviert worden sein.
Im Wahlbereich können zahlreiche Lehrveranstaltungen mit berufsrechtlichem Schwerpunkt (zB Berufsrecht der Ärzte, Apotheker, KI in der Medizin), mit organisationsrechtlichem Schwerpunkt (zB Krankenanstaltenrecht und mit Schwerpunkt auf bestimmten besonderen Behandlungsmethoden (zB Biotechnologierecht, Gentechnikrecht) absolviert werden. Daneben gibt es LV, die sich mit dem Diskurs über medizin(rechtliche) Fragen (zB Medizinrecht in Film und Debatte) beschäftigen, aber auch zahlreiche Angebote, die den ethischen Hintergrund medizinrechtlicher Fragen näher ausleuchten. Zudem können im Wahlbereich auch Seminare (auch als Diplomand*innenseminare) absolviert werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es keine generelle Anmeldung für Spezialisierungszertifikate gibt, vielmehr melden Sie sich ganz normal für die einzelnen Lehrveranstaltungen an.
Sobald Sie alle Lehrveranstaltungen eines Spezialisierungsbereichs absolviert haben, reichen Sie das entsprechende Formular inkl. Sammelzeugnis bei Prof. Stöger (über heidemarie.steiner(at)univie.ac.at) zur Unterfertigung ein. Dies können Sie bereits vor dem Ende Ihres Studiums erledigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des SSC.
- Muss ich mich für des Spezialisierungszertifikat vorab anmelden?
Es gibt keine generelle Anmeldung für das Spezialisierungszertifikat. Zum Erwerb des Spezialisierungszertifikats bedarf es aber einer Bestätigung des Koordinators Prof. Stöger im Prüfungspass! - Wo kann ich mich für die einzelnen Lehrveranstaltungen anmelden?
Melden Sie sich bitte ganz normal für die einzelnen Lehrveranstaltungen über u:space an (Bitte dazu auch das online-Vorlesungsverzeichnis bzw die Aushänge beachten!) - Wie viele ECTS brauche ich, um das Spezialisierungszertifikat zu erhalten?
Insgesamt müssen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS absolviert werden, wovon sich 10 ECTS aus dem Kernbereich ergeben (5 ECTS im SoSe, 5 ECTS im WiSe). Die anderen 8 ECTS können frei aus den Lehrveranstaltungen gewählt werden. - Welche Voraussetzungen sollte ich für die Teilnahme am Wahlfachkorb Medizinrecht haben?
Interesse, erste absolvierte "Kernfächer" sind von Vorteil. - Wie reiche ich ein Diplomandenseminar ein?
Die Informationen des SSC finden Sie unter diesem Link. - Wie reiche ich den Prüfungspass für das Spezialisierungszertifikat ein?
Das ausgefüllte Formular inkl. dem Sammelzeugnis an das Sekretariat (heidemarie.steiner(at)univie.ac.at) senden.
Falls eine persönliche Abgabe gewünscht wird, bitte einen Termin mit dem Sekretariat ausmachen. Infos (auch Download des Formulars Prüfungspass) unter Schwerpunktausbildung Spezialisierungszertifikat.
Innerhalb von 7-10 Tagen erhalten Sie diesen vom Koordinator unterschrieben zurück, und kann dann per E-Mail (oder persönlich) beim SSC eingereicht werden.
- Arzneimittel- und Apothekenrecht - Wintersemester 2026/27
Ärztliches Berufsrecht - Wintersemester 2026/27
Koordinatorinnen des Spezialisierungsbereichs:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl Stöger, MJur
Sekretariat
Heidemarie Steiner