SPB Klimaschutz- und Umweltrecht (vormals Wahlfachkorb)
Konzeption
Das Ziel der Klimaneutralität und der Schutz der Biodiversität erfordern einen grundlegenderen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft. In diesem Zusammenhang wird auch von der Transformation zu nachhaltigen Gesellschaftsstrukturen gesprochen. Entsprechend umfassend und komplex sind die Rechtsgebiete des Klima- und Umweltschutzrechts: Sie umfassen sowohl das öffentliche als auch das private Recht, sind auf unterschiedlichen Rechtsebenen (international, EU und national) angesiedelt und bedienen sich zur Erreichung der Ziele eines sehr vielschichtigen Mixes an Rechtsinstrumenten.
Der Spezialisierungsbereich Klimaschutz- und Umweltrecht bietet den Studierenden die Möglichkeit, sich einerseits einen guten Überblick über die verschiedenen Regelungsbereiche und -ansätze in diesem Rechtsgebiet zu verschaffen. Zum anderen können sie sich mit konkreten Rechtsfragen der Klima- und Biodiversitätskrise näher auseinandersetzen.
Die Vortragenden sind teils akademische Lehrer*innen, teils ausgewiesene Praktiker*innen aus Höchstgerichten, Verwaltung, Anwaltschaft und Unternehmen, um sowohl die Perspektive der Wissenschaft als auch der Praxis auf die relevanten Rechtsfragen aufzuzeigen. Die Inhalte verbinden theoretische Grundlagen mit praxisnahen Fallstudien und Diskussionen und sind teilweise auch interdisziplinär ausgerichtet.
Das Spezialisierungszertifikat ist Teil des Schwerpunktbereichs „Innovation und Transformation im Recht“. Das Programm umfasst einen verpflichtenden Teil (Kernbereich) und einen fakultativen Teil (Wahlbereich).
Die Pflichtveranstaltungen (Kernbereich) im Ausmaß von 9 ECTS – von denen 6 ECTS im Sommersemester und 3 ECTS im Wintersemester angeboten werden – sollen das notwendige Basiswissen vermitteln sowie Strukturen und Zusammenhänge aufzeigen. Zu den Pflichtlehrveranstaltungen zählen die Kurse Klimaschutzrecht (3 ECTS, SoSe), Klima- und Umweltschutz aus privatrechtlicher Perspektive (3 ECTS, SoSe) sowie Umweltrecht - Allgemeine Einführung und ausgewählte Sachgebiete (3 ECTS, WiSe).
Der Wahlbereich im Ausmaß von weiteren 9 ECTS soll eine Vertiefung in spezielle Rechtsfragen und Rechtsgebiete ermöglichen. Dafür werden zahlreiche weitere Lehrveranstaltungen in beiden Semestern angeboten.
Insgesamt sind zum Erwerb des Spezialisierungszertifikats 18 ECTS nötig, bitte beachten Sie daher immer auch die ECTS-Zuordnungen der Lehrveranstaltungen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es keine generelle Anmeldung für Spezialisierungszertifikate gibt, vielmehr melden Sie sich ganz normal für die einzelnen Lehrveranstaltungen an.
Sobald Sie alle Lehrveranstaltungen eines Spezialisierungsbereichs absolviert haben, reichen Sie das entsprechende Formular inkl. Sammelzeugnis bei Prof. Damjanovic (über nicole.weiss(at)univie.ac.at) zur Unterfertigung ein. Dies können Sie bereits vor dem Ende Ihres Studiums erledigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des SSC.
Koordinatorinnen des Spezialisierungsbereichs:
Univ.-Prof. Dr. Dragana DAMJANOVIC, LL.M.
Stv. Assoz. Prof. Priv.-Doz. Dr. Stephanie NITSCH
Sekretariat:
Nicole Weiss