Wahlfachkorb | Spezialisierungsbereich
"Migrationsrecht & Sozialrecht“
Koordination
Univ-Prof. Dr. Andreas Schloenhardt, Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien
Organisation: Vesna Roch, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien
Projektpartner: Dr. Kevin Fredy Hinterberger, Dr. Johannes Peyrl, Abteilung Arbeitsmarkt und Integration, Arbeiterkammer Wien
Konzeption
Der Spezialisierungsbereich „Migrationsrecht & Sozialrecht“ hat das Ziel der praktischen Relevanz des Themas Migration im rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität Rechnung zu tragen. Er wurde erstmalig 2025 eingerichtet, da Absolvent:innen des rechtswissenschaftlichen Studiums in zahlreichen juristischen Berufen, insbesondere in Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit den Themen des Migrationsrecht (Asylrecht, Familiennachzug, Arbeits- und Ausbildungsmigration) konfrontiert sind. Da migrationsrechtliche Fragen und grenzüberschreitende Mobilität regelmäßig auch mit Fragen der sozialrechtlichen Absicherung und der ökonomischen Integration einhergehen, wird das Migrationsrecht in diesem Spezialisierungsbereich mit dem Sozialrecht verbunden. Neben der Vermittlung und Vertiefung von Fachwissen im Bereich Migrationsrecht und Sozialrecht soll der Spezialisierungsbereich auch kritische wissenschaftliche Auseinandersetzung und praxisrelevantes Wissen in Form der Refugee Law Clinic und in Form von Planspielen vermitteln.
Aufbau und Inhalte
Der Studienplan ermöglicht eine Schwerpunktausbildung zum Erwerb eines Zusatzdiploms. Dazu müssen 18 ETCS aus der Schwerpunktausbildung absolviert werden.
Pflichtbereich
Der Pflichtbereich deckt die wesentlichen Bereiche des thematischen Felds „Migrationsrecht & Sozialrecht“ ab. Es werden Grundzüge des heute wesentlich durch das europäische und internationale Recht geprägten Flüchtlingsrecht vermittelt und das Aufenthaltsrechts in Österreich jenseits des Asylrechts (d.h. Familien-, Arbeits- und Ausbildungsmigration) unterrichtet. Darüber hinaus werden Kenntnisse im europäischen Sozial- und Arbeitsrecht vermittelt, die aufgrund der grenzüberschreitenden Dimension für das Phänomen der Migration von besonderer Bedeutung sind.
Der Pflichtbereich umfasst die folgenden Lehrveranstaltungen umfasst 6 SWS, 12 ECTS aus drei Bereichen, aus denen jeweils mindestens eine Lehrveranstaltung erfolgreich abgeschlossen werden muss.
1. Internationales und Europäisches Asyl- und Migrationsrecht
KU "European and international Refugee Law", 2 SWS, 4 ECTS oder
KU "International and European Migration Law", 2 SWS, 4 ECTS oder
KU “Migration and Refugee Law in Europe”, 2SWS, 4 ECTS (wird jährlich im Juli in der Sommerhochschule der Universität Wien angeboten).
2. Österreichisches Asyl- und Migrationsrecht
KU "Aktuelle Fragen zu Migration und Menschenrechten - Familiennachzug und Art. 8 EMRK, 2 SWS, 4 ECTS oder
KU “Österreichisches Asylrecht - Die ersten Schritte nach der GEAS-Reform”, 2 SWS 4 ECTS
3. Sozial- und Arbeitsrecht
KU “Introduction to European Social Security and Labour Law", 2 SWS, 4 ECTS (alternativlos)
Wahlfächer
Im Wahlfachbereich werden regelmäßig thematisch einschlägige Seminare und Kurse angeboten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Refugee Law Clinic und die damit verbundenen Lehrveranstaltungen zu besuchen und den Bereich des Asylrechts zu vertiefen. Die Teilnahme an der Law Clinic setzt eine erfolgreiche Bewerbung im Rahmen des bereits etablierten Bewerbungsverfahrens zur Refugee Law Clinic voraus.
Das aktuelle Angebot an Wahlfachveranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis u:find.
Kooperation
Der Wahlfachkorb wird im Rahmen eines Drittmittelprojekts mit der AK Wien (Dr. Johannes Peyrl und Dr. Kevin Fredy Hinterberger) durchgeführt. Der Wahlfachkorb baut auf einer bereits bestehenden Kooperation zwischen der Arbeiterkammer Wien und der Universität Wien auf.
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Univ.-Prof. Dr. Andreas Schloenhardt