Aktuelles

  • Februar 2024: Im Sommersemester 2024 wird Prof. Dr. Hans Christian Röhl von der Universität Konstanz Gastprofessor am Juridicum. Während dieser Zeit ist er an unserem Lehrstuhl zu Gast. Prof. Röhl ist ein renommierter Spezialist sowohl für Umwelt- und Klimaschutzrecht als auch für die Verarbeitung von Wissen im Recht. Zu diesen Themen bietet er als Gastprofessor am Juridicum Lehrveranstaltungen an:
    Im KU Umwelt- und Klimaschutz durch internationales und europäisches Recht  unterrichtet er, wie internationales und europäisches Recht den Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes begegnen.
    Im KU Empirische Fragestellungen in der rechtswissenschaftlichen Forschung  bringt er Dissertierenden bei, wie man empirische Fragestellungen in der rechtswissenschaftlichen Forschung methodisch einwandfrei verarbeitet.
  • November 2023: Am 6. November 2023 fand an der Universität Wien ein Festakt zum 65. Geburtstag von Franz Merli statt. Sein Geschenk: Die Festschrift für Franz Merli. Sie versammelt über 50 Beiträge von Autorinnen und Autoren aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, aus Polen, der Slowakei, aus Spanien und Ungarn mit einem gemeinsamen Ziel: Franz Merlis wissenschaftliches Werk als Impulsgeber zu nutzen, um ein Buch zu schaffen, das darauf aufbaut und es thematisch spiegelt.
    Herausgegeben wurde die Festschrift von Rainer Hofmann, Sven Hölscheidt, Philipp Mörth, Jürgen Pirker, Magdalena Pöschl und Ewald Wiederin. Das Inhaltsverzeichnis finden Sie hier.
  • Mai 2023: Hören Sie Prof. Zerbes und Prof. Merli in einem Podacst zu den Klimaklebern.
  • Mai 2023: Neue Publikation: Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung: Praxisbeispiele, Probleme, Regelungsvorschläge, JRP 2023, 24-74.
    Am 22. April 2022 veranstalteten Franz Merli und Iris Eisenberger eine Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung: Praxisbeispiele, Probleme, Regelungsvorschläge“. Die neueste Ausgabe des Journals für Rechtspolitik (JRP) widmet sich dieser Tagung gleich in mehreren Beiträgen.
    Zunächst gibt der Beitrag von Eisenberger/Merli, Automatisierung, Algorithmen und künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Eine Positionsbestimmung, 25-37, einen Gesamtüberblick über die Veranstaltung und die gehaltenen Referate und ergänzt diesen um weiterführende Überlegungen zur Regulierbarkeit von Künstlicher Intelligenz. Danach plädiert Ehrke-Rabel, Automatisierter Steuervollzug, 38-49, für eine intensive und kritische Reflexion des zunehmend technologiebasierten Steuervollzugs. Aus internationaler Perspektive schreibt Dollinger zu Beobachtungen aus dem Ausland: USA und Kanada, 50-59, und analysiert dabei das Instrument der Folgenabschätzung, das in beiden Rechtsordnungen im Zentrum der Regulierungsbemühungen steht. Abschließend spricht sich Favaro, Artificial Intelligence in Italian Public Administration. Challenges, case studies and regulatory perspectives, 60-73, dafür aus, dass die Verwaltung Künstliche Intelligenz nicht nur als effizienzsteigerndes Kontrollinstrument einsetzt, sondern auch das damit verbundene partizipative Potential stärker fruchtbar macht.
    Link zum Heft 

    Siehe auch Merli, Automated Decision-Making Systems in Austrian Administrative Law, CERIDAP 2023, 41 ff.
  • Juni 2022: Am 20. und 21.06.2022 veranstaltete Prof. Merli gemeinsam mit Prof. Hans Christian Röhl (Universität Konstanz) ein Seminar mit Studierenden beider Universitäten.

    Unter dem Titel "Klimawende oder Umweltschutz?" wurde aus Perspektive sowohl der deutschen als auch der österreichischen Rechtsordnung erarbeitet, welche rechtlichen Herausforderungen die Begrenzung des Klimawandels mit sich bringt, und wie das Interesse an wirksamem Klimaschutz mit gegenläufigen öffentlichen Interessen abzuwägen ist. Bei Besuchen im BVwG und VwGH konnten die von den Seminarteilnehmer*innen erarbeiteten Themen mit im Umweltbereich tätigen Verwaltungsrichtern diskutiert werden. Foto
  • 21.09.2021: Gute Lehre braucht Präsenz (Beitrag von Franz Merli und Magdalena Pöschl vom 21.09.2021 zur Falter-Diskussion "Lasst uns wieder rein!")

    Im Jus-Studium sind interaktive Lehrveranstaltungen zentral, weil die Studierenden in Übungen lernen müssen, konkrete Rechtsfälle zu lösen – das funktioniert wie beim Schwimmen, Radfahren, Sezieren oder bei Laborarbeiten nicht, indem man anderen zuschaut oder zuhört, sondern nur, indem man es selbst tut. Deshalb trifft uns am Juridicum die Platzbeschränkung besonders hart. Wenn wir unsere Hörsäle nur zur Hälfte nützen dürfen, müssten wir doppelt so viele Übungen anbieten: Diese Ressourcen haben wir aber nicht.

    Als Ausweg wird uns die hybride Lehre empfohlen; sie eignet sich aber schlecht für interaktive Lehrveranstaltungen, weil der Austausch von Argumenten und Gegenargumenten einen gemeinsamen Kommunikationskanal voraussetzt, der bei hybrider Lehre gerade fehlt. Als Lehrende sind wir weder ganz im Hörsaal noch ganz im Netz; die Studierenden zuhause kriegen das, was die im Hörsaal sagen, oft nur mit, wenn wir es wiederholen, und dasselbe gilt für die umgekehrte Richtung. So kann kaum eine lebhafte und sinnvolle Diskussion entstehen. Die hybride Lehre eignet sich viel eher für einen Unterricht, der seit Jahrzehnten nicht mehr zeitgemäß ist – den Frontalvortrag, der das Publikum nicht einbindet und keine Diskussion über den Stoff zulässt.

    Wer seine Lehrveranstaltung nicht in diesem Stil halten will, wird zwangsläufig zur digitalen Lehre zurückkehren. Das wird dann das vierte Semester sein, in dem unsere Studierenden interaktive Lehrveranstaltungen nicht mehr in Präsenz erleben, sondern, indem sie zuhören, was wir in die Kamera sprechen – oft genug ins Leere, ohne zu sehen, ob wir zu schnell oder zu langsam sind und unser Publikum langweilen oder überfordern, und im Übrigen auch ohne die Belohnung zu erleben, wie jemand etwas Schwieriges plötzlich versteht. Einige Studierende werden dabei freilich auch Fragen stellen oder auf unsere Fragen antworten, die meisten, ohne ihre Kamera anzuschalten. Das ist besser als nichts, aber wie sollen unsere Studierenden in einem solchen Unterricht zu Jurist*innen werden, die als Person einstehen für das, was sie sagen? Wie sollen wir sie darauf vorbereiten, in direkter Konfrontation mit anderen – der gegnerischen Partei, der Richterin, dem Verhandlungspartner – herausgefordert zu werden, Argumente vorzubringen, die Gegenrede anderer mit allen Sinnen aufzunehmen und ihr standzuhalten? Diese Kernkompetenz von Jurist*innen lässt sich nicht in Distanz vermitteln.

    Nachdem wir seit drei Semestern digital lehren, wünschen sich die Studierenden vermehrt, dass wir unsere Vorlesungen aufzeichnen. Das ist auf den ersten Blick verständlich: Die Studierenden könnten sich dann Vorlesungen anhören, wann sie wollen, wo sie wollen und so oft sie wollen. „Ich habe Sie auf den Berg mitgenommen“, schreibt uns jemand in einer Evaluierung zu einer Vorlesung, die wir im ersten Corona-Semester als eine Art Podcast mit Folien gehalten haben. Eine aufgezeichnete Vorlesung war in dieser Lage das Beste, was wir unseren Studierenden anbieten konnten, aber es war in keiner Weise gut genug für die Ausbildung, die sie brauchen und verdienen: Frontaler als eine aufgezeichnete Vorlesung kann Unterricht nicht sein. Wir wollen nicht bestreiten, dass einzelne Wissenselemente durch Videos oder Podcasts sinnvoll vermittelt werden können, aber bestimmt nicht der gesamte Stoff, jedenfalls nicht in der Rechtswissenschaft: Wir unterrichten nicht ein Naturgesetz wie die Schwerkraft, das stets gleich bleibt und nur einmal gut erklärt werden muss. Wir unterrichten Recht, das sich ständig ändert, das kontextualisiert und kritisch hinterfragt werden muss, und zwar in jeder Lehrveranstaltung aufs Neue, in jedem Semester anders und unter ständiger Bezugnahme auf aktuelle Ereignisse: Diese Kontextualisierung geschieht im Moment und für den Moment, und sie gibt den Studierenden auch Gelegenheit, den Moment für Widerspruch und Nachfragen zu nützen. Das alles verträgt sich nicht mit einer Aufzeichnung, die für die Ewigkeit gemacht ist, die weder Fragen noch Widerspruch zulässt, die überall zirkulieren kann und aus der einzelne Elemente, aus dem Zusammenhang gelöst, zu Missverständnissen führen können.

    Gute Lehre braucht das Hier und Jetzt, Interaktion wie Spontanität. Gute Lehre braucht und schafft Begegnungen zwischen Menschen, zwischen Lehrenden und Lernenden und zwischen Lernenden untereinander, im Hörsaal, davor, und nach der Veranstaltung. Gute Lehre braucht Präsenz – und deshalb dürfen wir nicht leichtfertig darauf verzichten.

    Der vollständige Artikel ist hier nachzulesen.
  • Im April 2021 haben wir - schon zum zweiten Mal - eine online FÜM III, diesmal mit 311 Teilnehmer*innen, durchgeführt.
    Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.
  • Im April 2021 ist Tilemachos Sfakianakis, Doktorand an der FU Berlin, im Rahmen des Visiting-PhD Programms am Lehrstuhl zu Gast. Unbeirrt von coronabedingten Schwierigkeiten erforscht er im Rahmen einer rechtsvergleichenden Studie die Umsetzung des Rechts auf eine gute Verwaltung in Österreich.
  • 18.02.2021: Ars Boni Episode 118 - Infodemien und staatliche Warnungen
    Maximilian Blaßnig, ehemaliger Studienassistent des Lehrstuhls, diskutiert in dieser Episode mit Sidar Yaylagül und Nikolaus Forgó über Infodemien und staatliche Warnungen in der Covid19-Krise. Ebenso fällt ein Blick auf die Situation junger wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen.
    Abrufbar zum Nachsehen und -hören auf youtube.
  • Franz Merli war ein Mitglied der unabhängigen Untersuchungskommission zur Aufklärung der Vorgänge rund um den Terroranschlag vom 2. November 2020 in Wien.
    Der Endbericht ist hier abrufbar.
  • Ende Dezember ist das juridikum 4/2020 mit dem Themenschwerpunkt „Sanfte Verwaltung“ erschienen.
    Im Rahmen dieses Schwerpunktes haben zwei Mitarbeiterinnen des Lehrstuhls staatliches Handeln jenseits von Befehl und Zwang untersucht: Laura Winninger setzt sich mit dem seit 2018 in § 33a VStG verankerten Prinzip „Beraten statt Strafen“ auseinander und Stefanie Bermesser geht der Frage nach, welche Funktionen staatliche Ehrungen haben.

    Maximilian Blaßnig, Studienassistent des Lehrstuhls, hat nicht nur (gemeinsam mit Lorenz Dopplinger) die Herausgabe des Themenschwerpunktes übernommen, sondern untersucht in seinem Debattenbeitrag zu aktueller staatlicher Desinformation die Kommunikation der österreichischen Bundesregierung in der Corona-Pandemie und die bestehenden rechtlichen Mittel, staatlicher Informationstätigkeit entgegenzutreten.

    Die Zeitschrift juridikum steht Angehörigen der Universität Wien in der eLibrary des Verlag Österreich zur Verfügung (Volltext-Zugriff via u:search).
  • 5.11.2020: Ars Boni Special Edition - COVID 19-Schutzmaßnahmenverordnung diskutiert
    Franz Merli diskutiert mit Magdalena Pöschl, Gabriele Scherndl vom Standard und Nikolaus Forgó in dessen Podcast-Reihe. Diesmal sprechen wir über rechtsstaatliche Lehren aus der Corona-Krise, die Rechtsprechung des VfGH und die neue Schutzmaßnahmenverordnung zum zweiten Lockdown. Die Diskussion zum Nachsehen und -hören finden Sie unter folgenden Links:
    Youtube
    ,
    Soundcloud
    ,
    Spotify

    und iTunes
  • „Corona-Semester“ 2020S

    Wir haben folgende Lehrveranstaltungen abgehalten:

    VO Allgemeines Verwaltungsrecht (Prof. Merli und Prof. Pöschl) - mit vertonten Powerpoint-Folien und Foren in Moodle

    UE Öffentliches Recht (FÜM III) (Prof. Merli) – live mit Collaborate über Moodle; mit online-Klausur

    Klausurenkurs Öffentliches Recht (Mag. Werni und Mag. Winninger) – zwei online-Klausurfälle; Bewertung und individuelle Kommentierung der Arbeiten und Übermittlung einer schriftlichen Lösungsskizze; Diskussionsforum

    KU Europäischer Menschenrechtsschutz (Prof. Merli) – mit e-Referaten, Diskussionsforen, einer Collaborate Live-Einheit und einer online-Klausur in Moodle

    SE Verwalten und Verwalten lassen (Prof. Merli und Prof. Pöschl) – live mit Collaborate über Moodle

    SE Verwaltungskommunikation (Prof. Merli und Prof. Röhl) – live mit Zoom über den Ilias-Server der Universität Konstanz

    Außerdem haben wir im Mai eine online FÜM III mit 289 Teilnehmer*innen durchgeführt.
    Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.
  • Neu erschienen: Philipp Mörth, Das Legalitätsprinzip. Gesetzesvorbehalt und Determinierungsgebot im österreichischen Recht (Verlag Österreich 2020). Unser ehemaliger Mitarbeiter stellt in seiner Dissertation vertraute Annahmen über eine der wesentlichsten Vorschriften der österreichischen Verfassung auf den Kopf. Unbedingt lesen!
  • Prof. Merli ist seit 2020 Mitglied einer Arbeitsgruppe des European Law Institute, die Gesetzgebungsvorschläge für die Verwendung Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung erarbeiten soll.
  • 09.04.2020: Ars Boni Episode 05 - Corona als Verfassungskrise
    Franz Merli diskutiert mit Nikolaus Forgó in dessen Podcast-Reihe. Wir sprechen über Grundrechtseingriffe, deren Verhältnismäßigkeit und deren Überprüfbarkeit. Wir unterhalten uns über Erlässe und deren Einordnung im Stufenbau der Rechtsordnung. Und wir fragen uns, ob diese Gesundheitskrise auch eine des Rechtsstaats ist oder werden kann. Die Diskusson zum Nachsehen und -hören finden Sie unter folgenden Links:
    Youtube
    Soundcloud
    Spotify
  • Im Jänner 2020 wurde Laura Winninger als studentische Gutachterin für die Akkreditierung der rechtswissenschaftlichen Studiengänge an der Central European University (CEU PU) berufen.
  • Am 05.02.2020 wurde ein Gutachten von Prof. Merli zur Sicherungshaft veröffentlicht. Prof. Merli hat sich zum Thema auch mehrfach in den Medien geäußert – hier und hier.
  • Zur Aufhebung wesentlicher Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes durch den VfGH hat Prof. Merli im Jänner 2020 einen Beitrag im deutschen Verfassungsblog geschrieben.
  • Prof. Merli hat im Dezember 2019 an einer Pressekonferenz von Diskurs. Das Wissenschaftsnetz zum Zustand der Demokratie teilgenommen. Hier ein Interview mit den wesentlichen Aussagen.
  • Im November erreichte das Team der Universität Wien, bestehend aus Sophia Weiser, Selina Novak und Anca-Ioana Romocea, unter der Betreuung von Laura Winninger das Halbfinale des All-European International Humanitarian and Refugee Law Moot Court. Im Rahmen des internationalen Wettbewerbs, der von der Universität Ljubljana in Kooperation mit dem ICRC und UNHCR organisiert wird, können Studierendenteams rechtswissenschaftlicher Fakultäten ihre rhetorischen Fähigkeiten sowie ihr Wissen in den Rechtsbereichen humanitäres Völkerrecht, Asylrecht und internationales Strafrecht unter Beweis stellen.
  • Im November 2019 war Anna-Julia Saiger vom Institut für Medien- und Informationsrecht der Universität Freiburg im Breisgau am Lehrstuhl zu Gast. Sie forscht als Visiting PhD zu Klimaschutzklagen. Die Auseinandersetzungen um die dritte Piste des Flughafens Schwechat boten reichlich Material.