Allgemeine Informationen zum Wahlfachkorb Öffentliches Wirtschaftsrecht

Allgemeines

Das öffentliche Wirtschaftsrecht umfasst jene Bereiche des öffentlichen Rechts, die für die Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehören die verfassungsrechtlichen (zB wirtschaftliche Grundrechte) und unionsrechtlichen (zB Grundfreiheiten) Rahmenbedingungen sowie das weite Gebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts, das sich vom Gewerberecht über das Banken- und Kapitalmarktrecht bis hin zum Recht der öffentlichen Auftragsvergabe erstreckt.

Die Bedeutung des öffentlichen Wirtschaftsrechts hat insbesondere seit dem EU‑Beitritt Österreichs rasant zugenommen. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben sind zum Teil völlig neue Rechtsgebiete wie das Regulierungsrecht der ehemals monopolisierten Netzwirtschaften (Strom und Gas, Telekom, Post und Schienenverkehr) oder das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entstanden, denen in der Rechtspraxis große Bedeutung zukommt. Andere für die Wirtschaft besonders bedeutsame Regelungsbereiche wie das Vergabe- und Subventionsrecht sowie das öffentliche Banken‑ und Kapitalmarktrecht wurden durch das EU‑Recht grundlegend umgestaltet, wobei die einschlägigen Rechtsvorschriften einem ständigen Wandel unterliegen und RechtsanwenderInnen mit einem höchst komplexen Zusammenspiel unionsrechtlicher und staatlicher Rechtsvorschriften konfrontiert sind.

Der Wahlfachkorb öffentliches Wirtschaftsrecht greift diese Entwicklungen auf und legt besonderes Augenmerk auf die Europäisierung des öffentlichen Wirtschaftsrecht. Ziel des Wahlfachkorbes ist es, vertiefte Einsichten in die praktisch bedeutsamsten Bereiche des öffentlichen Wirtschaftsrechts zu geben und eine Spezialisierung mit Blick auf die künftige Berufswahl zu ermöglichen. In der Praxis spielt das öffentliche Wirtschaftsrecht zum einen in den klassischen juristischen Tätigkeitsbereichen wie der Rechtsanwaltschaft, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und im Öffentlichen Dienst eine immer größere Rolle. Außerdem wurden auch unter dem Einfluss des Unionsrechts neue Institutionen wie die FMA, staatliche Regulierungsbehörden (zB E-Control) sowie ausgliederten Rechtsträger (zB ASFINAG) geschaffen, die für JuristInnen interessante berufliche Tätigkeiten im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts ermöglichen. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass auch in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen (etwa im Energie- oder Bankensektor) potentielle Berufsfelder für AbsolventInnen des Wahlfachkorbes bestehen.

Wahlfachkorbprogramm

Das Programm des Wahlfachkorbes ist gegliedert in einen Kernbereich und einen Wahlbereich. Zur Wahlfachkorbs ist der erfolgreiche Abschluss von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ETCS erforderlich.

Der Kernbereich umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 9 ETCS und besteht aus drei Kursen im Ausmaß von je 3 ETCS. Der KU Öffentliches Wirtschaftsrecht I (System des öffentlichen Wirtschaftsrechts, Wirtschaftsverfassungs- und Europarecht) findet jeweils im Sommersemester statt. Ziel der Lehrveranstaltung ist es, einen systematischen Überblick über das öffentliche Wirtschaftsrecht sowie vertiefte Einsichten in die verfassungs‑ und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsverwaltungsrechts zu vermitteln. Ebenfalls im Sommersemester findet der KU Regulierungsrecht unter Berücksichtigung ökonomischer Aspekte statt, der einen systematischen Überblick über die verschiedenen Gebiete der Netzwerkregulierung (Energie, Bahn, Post, Telekom) und die dort verwendeten Rechtsinstrumente bietet. Der KU Öffentliches Wirtschaftsrecht II (Wirtschaftsverwaltungsrecht, insb Gewerberecht) ist den Grundlagen des Wirtschaftsverwaltungsrechts gewidmet, wobei der Schwerpunkt im Gewerberecht liegt, das im Wirtschaftsverwaltungsrecht eine zentrale Bedeutung besitzt.

Der Wahlbereich des Wahlfachkorbs Öffentliches Wirtschaftsrecht bietet die Möglichkeit zur Schwerpunktsetzung und Spezialisierung. Das thematische Spektrum des Angebots an Lehrveranstaltungen reicht vom öffentlichen Banken- und Kapitalmarktrecht über das Vergaberecht, die Energiemarktregulierung und das Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben bis hin zur Regulierung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste und dem Fernseh- und Radiorecht. Zur Absolvierung des Wahlfachkorbes ist der positive Abschluss von Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich im Umfang von 9 ETCS erforderlich.

Stand: 18.01.2018