Allgemeine Information

Allgemeines 

Der Wahlfachkorb Medizinrecht bietet eine vertiefende Spezialisierung im Fach Medizinrecht. Wie in zahlreichen anderen Ländern haben auch in Österreich rechtliche Fragestellungen der Medizin in den vergangenen Jahren immer weiter zugenommen. Der fortschreitenden Verrechtlichung fast aller Bereiche der Medizin und der wachsenden Komplexität des einschlägigen Rechts nimmt sich nunmehr das "Medizinrecht" an. Diese Disziplin beschäftigt sich mit der Gesamtheit der rechtlichen Regeln, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Dies erfordert eine transdisziplinäre und die herkömmlichen Fächergrenzen überschreitende Einbeziehung rechtsethischer, verfassungsrechtlicher, verwaltungsrechtlicher, europarechtlicher, zivilrechtlicher, strafrechtlicher sowie arbeits- und sozialrechtlicher Aspekte der Ausübung der Medizin.

Der Wahlfachkorb "Medizinrecht" kann als Reaktion auf die stetig wachsende gesellschaftliche Bedeutung und  immmer stärkere Rolle dieses Rechtsbereichs in Forschung und Lehre verstanden werden.  Der Wahlfachkorb vermittelt integrative Sichtweisen auf dem Gebiet des Rechts im Hinblick auf Fragestellungen, die sich nicht auf ein einzelnes der traditionellen Rechtsgebiete beschränkt (zB: Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger, Gültigkeit der Patientenverfügung, Fragen der Organtransplantation) und bietet angehenden Juristen eine Vorbereitung auf einschlägige Praxisberufe in Rechtssetzung, Rechtspflege, Verwaltung, Wirtschaft oder in anderen Bereichen (zB Interessenvertretungen, Patientenanwaltschaft ua). Auch zahlreiche "klassische" juristische Berufsgruppen, wie zB Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Verwaltungsbeamte sind im beruflichen Alltag zunehmend mit medizinrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Daher empfiehlt sich die Absolvierung der Schwerpunktausbildung "Medizinrecht" nicht nur für angehende Juristen, die ausschließlich in diesem Spezialgebiet tätig werden wollen; vielmehr erscheint diese Zusatzausbildung angesichts der Bedeutung des Medizinrechts auch für andere Rechtsberufe sinnvoll.

 

Wahlfachkorbprogramm

Das Programm des Wahlfachkorbes umfasst einen verpflichtenden (10 - 12 Semesterstunden; je nachdem, ob die Lehrveranstaltungen 1 oder 2-stündig abgehalten werden) und einen fakultativen Teil. Insgesamt sind zur Absolvierung des Wahlfachkorbs 18 ECTS nötig, bitte beachten Sie daher immer auch die ECTS-Zuordnungen der Lehrveranstaltungen.
Die Vorlesung "Medizinrecht I Allgemeiner Teil" (WS) vermittelt grundlegende allgemeine Kenntnisse des Medizinrechts (Begriff und Geschichte, allgemeine Grundsätze der Heilbehandlung, Einwilligung, Aufklärung, Schweigepflicht, Organisation des Gesundheitswesens etc). In der Vorlesung "Medizinrecht II Besonderer Teil" (SS) werden einzelne Teilbereiche genauer dargestellt (zB Transplantation, Fortpflanzungsmedizin, Psychiatrie etc). Die Vorlesungen zur zivil- und strafrechtlichen Arzthaftung bieten eine vertiefende Ausbildung auf dem Gebiet der zivil- und strafrechtlichen Verantwortung. Die Vorlesungen zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen im Krankenhaus bzw in der freiberuflichen Praxis befassen sich insb mit arbeits-, sozial-, berufs- und organisationsrechtlichen Fragen des Arztberufes. Unter dem Titel "Rechtsethik in der Medizin" werden Grundfragen der medizinischen Ethik behandelt.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es keine generelle Anmeldung für den Wahlfachkorb gibt. Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgt im jeweiligen Institut. Zur Absolvierung des Wahlfachkorbes bedarf es aber einer Bestätigung des Wahlfachkorbkoordinators im Prüfungspass!